ANZEIGE Hahn Rechtsanwälte PartG mbB LG Berlin verurteilt Santander Consumer Bank AG beim Kredit-Widerruf

Hamburg (ots) · In seinem Urteil vom 15. Dezember 2021 - 10 O 52/21 - hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Vertragsformulare der Santander Consumer Bank AG die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen und eine Widerrufsmöglichkeit auch noch Jahre nach Vertragsabschluss eröffnen.

Ende des Jahres 2016 schloss die Klägerin aus Berlin mit der Santander Bank einen Darlehensvertrag über einen Nettodarlehensbetrag in Höhe von 17.373,03 EUR und einen Sollzinssatz in Höhe von 6,774 % p.a. Nachdem sie von der Widerrufsmöglichkeit wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen Kenntnis erlangt hatte, erklärte sie Anfang des Jahres 2020 den Widerruf gegenüber der Bank. Da die Santander Bank vorgerichtlich nicht anerkennen wollte, dass ihre Vertragsunterlagen fehlerhaft sind, kam es zum Rechtsstreit.

"Sofern mit einem Darlehensvertrag im Verbundgeschäft der Erwerb eines Kraftfahrzeugs finanziert wird, kann mit einem solchen Widerruf erreicht werden, dass die Bank das finanzierte Auto zurücknehmen muss", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte die Entscheidung. "In diesen Fällen ist zu prüfen, ob sogar die Konstellation gegeben ist, dass die Bank für den Wertverlust am Pkw keine Gegenansprüche hat."

Rechtsfolge eines Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags, d.h. der Verbraucher hat einen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Zins- und Tilgungsraten gegen die Bank. Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen an. Die kostenfreie Beratung umfasst auch eine Prognose zu den erzielbaren Beträgen aus einem erklärten Widerruf.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Christian Rugen Alter Steinweg 1 20459 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572361 E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

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