ANZEIGE Wildtierschutz Deutschland e.V. Wildtierschutz Deutschland erstattet Strafanzeige: Rechtswidrige Jagdausübung im Staatsbetrieb Sachsenforst

Chemnitz / Dresden (ots) · Seit Jahren steht der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) wegen seiner rigorosen Wald-vor-Wild-Politik in der Kritik. Der dem grünen Umweltministerium in Dresden angegliederte Forstbetrieb gibt vor, den Fichten dominierten Wald nur mittels intensiver Bejagung der wiederkäuenden Huftiere - sog. Schalenwild - zu einem klimastabilen Mischwald umbauen zu können.

 Die Grafik darf lizenzfrei genutzt werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/133267 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

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Foto: Wildtierschutz Deutschland e.V.

Dafür werden von Ende Oktober bis Ende Januar Drückjagden - Jagdkritiker nennen sie auch Kill-for-Cash Events - mit bis zu 140 Jagdscheininhabern, mit Treibern und Hunden durchgeführt. Die Maxime ist "Tod dem Rothirsch, dem Reh die Kugel".

Diese Jagdpraxis des Staatsbetriebs verstößt nach Angaben von Wildtierschutz Deutschland aus mehreren Gründen gegen die im Jagdgesetz als verpflichtend postulierten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit und damit gegen das Tierschutz- und gegen das Bundesjagdgesetz.

Dazu Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland: "Am 27. März 2023 haben wir Strafanzeige erstattet gegen den Staatsbetrieb Sachsenforst, die Leiter der Forstbetriebe im Erzgebirge und die Teilnehmer der vom SBS dort veranstalteten Bewegungsjagden wegen der folgenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesjagdgesetz und das Sächsische Jagdgesetz:

I. Störung des wiederkäuenden Schalenwildes während der organischen Winterruhe

II. Erlegen von zur Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntieren

III. Zerstörung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes

IV. Bejagung von Rotwild ohne rechtsgültigen Abschussplan"

Demnach verstieß die bisherige Bejagung des Schalenwilds in den Forstbezirken des SBS im Erzgebirge gleich mehrfach gegen die Regelungen des Jagd- und des Tierschutzrechts und war mit den Grundsätzen der deutschen Weidgerechtigkeit nicht vereinbar.

Auf www.wildtierschutz-deutschland.de gibt es detaillierte Informationen und die Strafanzeige im Wortlaut

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Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne desTierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenenWildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.deMitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrechte.V. (DJGT)

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V. T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de www.wildtierschutz-deutschland.de www.facebook.com/wildtierschutz

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