Essen Darf man angereisten Besuch bitten, im Hotel zu übernachten?

Essen · Zu wenig Platz in den eigenen vier Wänden oder die Angst vor Konflikten: Was tun, wenn man Besuch nicht zu Hause einquartieren möchte?

 Da kann man schon mal übernachten – wer den Besuch nicht im eigenen Haus haben möchte, sollte aber nach günstigeren Übernachtungsmöglichkeiten wie hier im Bild bei der Abu Dhabi Suite im Hotel St. Regis in Abu Dhabi Ausschau halten.

Da kann man schon mal übernachten – wer den Besuch nicht im eigenen Haus haben möchte, sollte aber nach günstigeren Übernachtungsmöglichkeiten wie hier im Bild bei der Abu Dhabi Suite im Hotel St. Regis in Abu Dhabi Ausschau halten.

Foto: AP/Kamran Jebreili

(dpa) Manche Frage traut man sich kaum zu stellen – nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn ...

Die Frage heute: Darf er angereisten Besuch bitten, ein Hotelzimmer zu buchen?

Ja, aber lieber mit entsprechender Begründung und eventuell dem Angebot, bei der Suche nach einem Hotelzimmer zu helfen. Im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bestimme man selbst, wer dort schläft, sagt Linda Kaiser von der Deutschen Knigge-Gesellschaft. Die Gründe, warum jemand nicht dort übernachten soll, können vielfältig sein.


Der Platz: Eine kleine Wohnung bietet wenig Raum, hier ist die Argumentation einfach. Wer ein großes Haus mit Gästezimmer hat, ist wiederum darauf eingestellt, Gäste zu beherbergen. Erwartet man jedoch eine große Gesellschaft, etwa zu einer Geburtstagsfeier, können schon alle Zimmer belegt sein – an Verwandte oder Leute, die bei Aufbau oder Organisation helfen. Auch dann ist die Begründung leicht.


Die Personen:
Manchmal ist der Platz nicht der Grund, warum man jemanden nicht bei sich schlafen lassen möchte. Bei manchen Menschen weiß man zum Beispiel, dass es dabei zu Konflikten kommt. Oder es hat beim letzten Mal einfach nicht gut funktioniert mit dem Übernachten.

„Dann sollte man das offen genau so kommunizieren“, rät Kaiser. Wichtig ist, solche eher heiklen Begründungen mit Ich-Botschaften rüberzubringen. Also, dass einem das selbst unangenehm wäre und man sich nicht wohlfühlen würde. „Wer mit Ihnen befreundet ist und Sie besuchen kommt, wird dafür Verständnis haben.“

Gut ist, wenn man zu einer Absage ein günstiges Hotel in der Nähe empfiehlt. Das kann man auch buchen. Erwarten, dass man dafür auch die Kosten übernimmt, müssen Freunde oder Verwandte aber nicht. „Auch wenn man Hausgast ist, ist das ja nicht kostenfrei“, sagt Kaiser. Man bringe ja trotzdem ein Geschenk mit oder ein paar Blumen. Ob man 30 Euro in einen Blumenstrauß oder etwas mehr in ein Hotelzimmer um die Ecke investiert, ist dann auch egal.

Solange man umsichtig sei und finanzierbare Alternativen anbietet, habe man seiner Gastgeberpflicht Genüge getan, sagt Kaiser. Natürlich kann es sein, dass man dann auch mit Absagen rechnen muss, weil sich jemand das Hotelzimmer nicht leisten kann. Ist einem der Besuch sehr wichtig, kann man immer noch finanzielle Unterstützung anbieten.

Es macht auch einen Unterschied, ob man einlädt oder Gäste sich selbst angekündigt haben. Wer auf eigene Faust vorbeikommt, müsse nicht damit rechnen, dass er eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten bekommt, stellt die Knigge-Expertin klar.

(dpa)
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