München Drittanbietersperre schützt vor Kostenfallen

München · Eine Abrechnungstechnik aus den 1990er Jahren kann von Betrügern dazu genutzt werden, Mobilfunkkunden um ihr Geld zu erleichtern. Wie können sich die Telefonierer schützen?

 Nein, dieser Rechnungsposten gehört da nicht hin: Wer Drittanbieterkosten auf seiner Telefonrechnung entdeckt, widerspricht am besten sofort beim Dienstanbieter.

Nein, dieser Rechnungsposten gehört da nicht hin: Wer Drittanbieterkosten auf seiner Telefonrechnung entdeckt, widerspricht am besten sofort beim Dienstanbieter.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) WAP-Billing ist seit dem Ende der 1990er Jahre ein einfacher Weg, Dienstleistungen oder Produkte über ein Mobiltelefon zu kaufen und zu bezahlen. Doch es ist auch ein Weg für Betrüger, Mobilfunknutzern Abofallen unterzuschieben – oft ohne deren Wissen, berichtet die „PC Go“ (12/2018). Meist merken Nutzer erst an einer ungewöhnlich hohen Telefonrechnung, dass etwas nicht stimmt. Aber wie können sie sich schützen?


Rechnung immer prüfen: Stimmt die Rechnungssumme? In Zeiten von Allnet-Flatratetarifen schaut man da ja eher selten drauf. Verdächtige Rechnungsposten tragen Namen wie „Sonderdienste Drittanbieter“.


Widersprechen: Stehen nicht beauftragte Posten von Drittanbietern auf der Rechnung, können Kunden beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen. Der Anbieter muss reagieren und darf nicht an den Rechnungssteller verweisen. Das hat das Landgericht Potsdam Ende 2015 entschieden (Az.: 2 O 340/14).


Geld zurückholen: Wer per Lastschrift zahlt, kann diese bei strittigen Gebühren einfach zurückbuchen lassen. Den unstrittigen Betrag – die monatlichen Tarifkosten  müssen aber bezahlt werden.


Betrüger aussperren: Unerwünschte Kosten durch versehentlich abgeschlossene Abonnements verhindert eine sogenannte Drittanbietersperre. Sie lässt sich je nach Anbieter über die Kundenhotline, die Verwaltungs-App oder das Onlineportal aktivieren. Bei den verschiedenen Handelsmarken des Anbieters Drillisch (WinSIM, SIMply, yourfone, Smartmobil etc.) ist die Sperre bereits in den Standardeinstellungen aktiv. Einziger Nachteil: Sie verhindert alle WAP-Billing-Vorgänge, auch die legalen.

(dpa)
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