Soziales Freiwillige Rentenbeiträge für Schulzeiten nachzahlen

Berlin · (dpa)  Mit zusätzlichen Einzahlungen können Verbraucher ihre gesetzliche Rente erhöhen oder notwendige Vorversicherungszeiten für ihren Rentenanspruch erfüllen.

Möglich ist dies unter bestimmten Voraussetzungen, indem sie etwa für Zeiten ihrer schulischen Ausbildung freiwillige Beiträge nachzahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten noch nicht älter als 45 Jahre sind.

Grundsätzlich können Versicherte sich Ausbildungszeiten an einer Schule, Fachschule oder Hochschule ab dem 17. Geburtstag anrechnen lassen – und zwar höchstens für acht Jahre. Die Ausbildungszeiten müssen Interessierte im Rahmen der Rentenkontenklärung nachweisen.

Für schulische Ausbildungszeiten, die zwischen dem 16. und 17. Geburtstag liegen, sowie für Zeiten, die die anrechenbare Höchstdauer überschreiten, können sie zudem freiwillige Beiträge nachzahlen.

Die Zahlungen können zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro pro Monat und dem Höchstbeitrag von 1246,20 Euro pro Monat liegen. Ob sich die Einzahlung lohnt, können Interessierte vorab in einem Beratungsgespräch beim Rentenversicherungsträger klären.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort