Mainz Kassen und Kliniken schließen Frieden

Mainz · Klagewelle abgewendet und flächendeckende Versorgung von Schlaganfall-Patienten weiter gesichert.

 Rettungsassistenten liefern eine Notfallpatientin auf einer Trage in ein Krankenhaus ein.

Rettungsassistenten liefern eine Notfallpatientin auf einer Trage in ein Krankenhaus ein.

Foto: dpa/Stephan Jansen

(dpa/lrs) Der Großteil der von Krankenkassen eingereichten Klagen gegen Krankenhäuser wegen Kosten für die Behandlung von Patienten in Rheinland-Pfalz dürfte bald zurückgenommen werden. Darauf verständigten sich beide Seiten in einer gemeinsamen Erklärung, die Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und der wegen des Streits eingesetzte Vermittler Ernst Merz, früherer Präsident des Landessozialgerichts, am Freitag in Mainz vorstellten. Der Rechtsfrieden sei wiederhergestellt und die flächendeckende Versorgung vor allem von Schlaganfall-Patienten weiter gesichert, sagte die Ministerin. Die Kassen und Krankenhausgesellschaft begrüßten das Ergebnis ebenfalls.

Insgesamt waren an den Sozialgerichten im Land laut Ministerium rund 8500 Klagen eingegangen, die sich um ungefähr 16 300 Abrechnungsfälle drehten. In den meisten Fällen ging es um Unstimmigkeiten bei der Abrechnung der Behandlung von Patienten mit einem akuten Schlaganfall – und dabei konkret um die Frage, ob Krankenhäuser Zeitvorgaben für den Transport eines Patienten von einer zu einer anderen Klinik einhalten und damit höhere Sätze abrechnen können.

Geregelt ist dies bundesweit in den Abrechnungskriterien des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Die Rede ist von einer 30-Minuten-Frist, innerhalb der ein Schlaganfall-Patient bei Bedarf in eines der sechs Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz gebracht werden muss, die eine Vollversorgung für solche Notfälle anbieten. Strittig war, ob sich diese 30 Minuten auf die reine Transportzeit beziehen oder den Zeitraum von der ärztlichen Entscheidung für eine Verlegung bis zum Ankommen in der Klinik.

In der Erklärung haben sich Merz zufolge im Kern beide Seiten darauf verständigt, die jüngst präzisierten Vorgaben anzuerkennen, die die 30 Minuten nur auf den Transportweg beziehen. Klagen aus den Jahren 2014 bis 2018, die genau die Zeit zwischen der Arzt-Entscheidung und dem Start des Transports betrafen, wollen die Kassen zurücknehmen. Bätzing-Lichtenthäler rechnet damit, dass sich ungefähr 80 Prozent der rund 8500 Klagen erledigt haben. Unterzeichnet hätten die Erklärung alle Krankenkassenverbände außer der IKK, sagte die Ministerin.

Der Vorstand der IKK Südwest, Roland Engehausen, sagte, der Runde Tisch sei „hochgradig sinnvoll“ gewesen. Allerdings sei eine „intensivere Prüfungszeit“ nötig. Man habe zuletzt höhere Steigerungen bei den Ausgaben in Krankenhäusern gehabt als andere Kassen und suche ohnehin das Gespräch mit den Kliniken.

Die Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Martina Niemeyer, bilanzierte indes: „Der Knoten ist gelöst.“ Der im Rahmen der Mediation erzielte Konsens sei zu begrüßen. Der Fokus aller müsse auf eine qualitativ hochwertige Versorgung gerichtet sein.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte nach eigenen Angaben bei Schlaganfall-Patienten in Rheinland-Pfalz in keinem Fall und bundesweit nur in wenigen Einzelfällen Rückforderungen gegenüber Kliniken geltend gemacht. Gleichwohl begrüßte Landesvertretungsleiter Jörn Simon ausdrücklich die Einigung. „Diese sollte nun von allen Vertragspartnern auch anerkannt und umgesetzt werden.“

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgellschaft und Chef der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Gerald Gaß, sagte: „Mit der jetzt erzielten Absprache ist es gelungen, für die meisten der von den Klagen betroffenen Schlaganfalleinheiten eine zufriedenstellende Lösung zu erzielen.“ Es gebe aber noch einige Standorte, die die Kassen nicht in die gefundene Regelung einbeziehen wollten. Die Krankenhausgesellschaft hätte sich auch hier eine Lösung gewünscht. Es handele sich um Standorte, die die 30-Minuten-Frist nur mit einem Rettungshubschrauber erreichen könnten. Hier seien nun auf den jeweiligen Standort bezogene weitere Gespräche nötig.

Auch Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler räumte ein, dass es in einigen wenigen Fällen, vielleicht zwei oder drei Krankenhäusern, auch weiter Probleme mit der 30-Minuten-Frist geben könne. Sie verwies ebenfalls auf weitere Gespräche. Welche Lösungen dort jeweils möglich seien, müsse geschaut werden.

Wie groß das Volumen der nun voraussichtlich erledigten Klagen ist, konnte Vermittler Merz nicht sagen. Es sei aber durchaus um Summen gegangen, die einzelne Kliniken in eine finanzielle Schieflage hätten bringen können. Bätzing-Lichtenthäler betonte, es habe die Gefahr bestanden, dass Krankenhäuser sich wegen der finanziellen Unwägbarkeiten aus der Schlaganfall-Versorgung zurückgezogen hätten. „Die Gefahr war uns zu groß.“ Nun sei sie beseitigt. Eine genaue Frist, bis zu der die Kassen ihre Klagen zurücknehmen, wurde laut Merz nicht vereinbart. Dies solle in den meisten Fällen „zeitnah“ geschehen.

(dpa)
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