Polizeieinsätze 2018 Nackter Autofahrer, Mettbrötchen-Angriff und tierischer Einsatz

Mainz · 2018 hat manche Merkwürdigkeit die Polizei im Land in Atem gehalten. So gab es blinde Passagiere  und die Spritztour mit einem Rasenmäher.

 Zwei Polizeibeamtinnen halten einen ausgewachsenen Hahn, der zuvor bei einer Polizeikontrolle ordnungsgemäß angeschnallt auf dem Beifahrersitz einer Autofahrerin entdeckt wurde.

Zwei Polizeibeamtinnen halten einen ausgewachsenen Hahn, der zuvor bei einer Polizeikontrolle ordnungsgemäß angeschnallt auf dem Beifahrersitz einer Autofahrerin entdeckt wurde.

Foto: dpa/Polizeidirektion Neustadt

(dpa) Der Polizeidienst umfasst viel mehr als routinemäßige Verkehrskontrollen oder Anzeigenaufnahmen. Immer wieder stehen die Beamten in Rheinland-Pfalz vor geradezu bizarren Fällen – das Jahr 2018 machte da keine Ausnahme.

Tierisch war ein Einsatz Ende Januar: Bei einer Kontrolle auf einem Parkplatz an der Autobahn 61 bei Frankenthal fährt eine Frau mit ungewöhnlichem Beifahrer vor – einem Hahn. Ein Verstoß liegt nach Angaben der Ordnungshüter nicht vor, der Gockel war ordnungsgemäß angeschnallt. Auf der Rückbank befinden sich noch zwei Schäferhunde – ebenfalls gesichert. Die 30-Jährige erklärt, sie sei zum Sonntagsausflug unterwegs und verreise nie ohne ihre Haustiere. Sie darf weiterfahren, vorher machen die Polizistinnen aber noch ein Foto von sich und dem Hahn. Das zeigen sie Kollegen mit den Worten: „Das ist mal ne echte Hühnerstreife ...“.

Als besonders treu und anhänglich entpuppt sich im Februar eine Kangal-Hündin in Landau. Nachdem sie an eine neue Familie verkauft worden war, besetzt das drei Jahre alte Tier am ersten Abend im neuen Heim kurzerhand das Wohnzimmer und lässt niemanden hinein. Auch die alarmierte Polizei weiß keinen Rat, erst der hinzugerufene Ex-Besitzer des großen Hirtenhundes kann das Tier beruhigen. Der Kauf wird am Ende wieder rückgängig gemacht.

Eine schweinische Überraschung erlebt ein Vermieter Mitte März im pfälzischen Westheim. Nach dem Auszug der Mieterin will er die Wohnung anschauen und trifft dort auf ein Schwein. Der verdutzte Besitzer traut sich nicht hinein und alarmiert die Polizei. Später stellt sich heraus, dass es sich um das Hausschwein der bisherigen Mieterin handelt, von dem der Vermieter offenbar nichts wusste.

Blinder Passagier: Mehr als 70 Kilometer fährt eine Katze im Mai unbemerkt in einem Streifenwagen der Polizei Cochem mit. Das schwarze Tier war vermutlich bei einem vorherigen Einsatz unbemerkt in das Auto geklettert und hatte es sich auf der Rückbank bequem gemacht. Auf der Spritztour geht es dann von der Mosel bis in den Hunsrück. Erst später wundern sich die Beamten über den strengen Geruch im Wagen, entdecken den Stubentiger und bringen ihn zurück.

Nackte Männer auf einem Parkplatz bei Speyer beunruhigen eine Frau im August. Auch sie ruft die Polizei. Die Nackten entpuppen sich als Taucher, die sich gerade umziehen. Dem Tauchverein tut das Ganze leid, er bietet der Frau einen Gratis-Schnuppertauchkurs an. Ob sie darauf eingegangen ist, ist nicht bekannt.

Eine Nacht bei der Polizei im rheinhessischen Oppenheim verbringt im September ein Uhu. Passanten hatten den Vogel nachts auf einem Feld gesehen und Alarm geschlagen. Mit einer Regenjacke und einem Umzugskarton fangen Polizisten das Tier, das einen Flügel gebrochen hat. Weil nachts keine zuständige Stelle erreichbar ist, nehmen sie den Uhu kurzerhand mit auf die Dienststelle. Am nächsten Morgen will der Vogel aber nicht mit zum Tierarzt kommen. Erst ein herbeigerufener Mitarbeiter des Naturschutzbundes kann den geflügelten Gast beruhigen. Er landet nach dem Arztbesuch in einem Tierpark und sollte danach wieder freigelassen werden.

Ebenfalls im September meldet sich ein Mann bei der Polizei, weil er mit Essen und Service in einem Ludwigshafener Fast-Food-Restaurant nicht einverstanden ist. Die Beamten machen dem 33-Jährigen klar, dass das „kein Anlass für ein polizeiliches Einschreiten“ sei. Einen Rat haben sie aber doch parat: Er solle sich an die Beschwerdestelle der Fast-Food-Kette wenden und künftig eine andere Filiale aufsuchen.

Wer schmeißt denn da mit Essen? Auf der A 48 bei Koblenz wird im November ein Autofahrer mit einem Mettbrötchen beworfen. Das 21-jährige „Opfer“ war von einem anderen Wagen geschnitten worden. Als er dann überholen will, feuert der Beifahrer des anderen Autos das Brötchen rüber und zeigt den ausgestreckten Mittelfinger. Beide Wagen brausen weiter, der Beworfene geht später zur Polizei. Die bilanziert: „Ob auch Zwiebeln dabei waren, konnte nicht mehr festgestellt werden“. Folge für den Werfer ist ein Strafverfahren.

Eine Spritztour mit einem Rasenmäher unternimmt eine nicht ganz nüchterne Frau Ende November in Trier. Die 40-Jährige fährt laut Polizei mit dem vierrädrigen Gefährt ohne rückwärtige Beleuchtung in der Dämmerung auf einer Straße. Ein Atemalkoholtest zeigt 1,57 Promille an. Weitertuckern darf sie freilich nicht und kassiert ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Anfang Dezember findet in Ludwigshafen eine 21-Jährige nach einem ausgedehnten Weihnachtsshopping-Bummel ihr Auto nicht mehr. Stundenlang sucht sie danach in einem Parkhaus und glaubt schließlich, es sei gestohlen. Die zu Hilfe gerufene Polizei findet das Auto rasch. Die Geschäfte haben inzwischen geschlossen, der Wagen steht einsam in dem Parkhaus des Einkaufszentrums.

Ein ähnliches Problem hatte im April schon ein Mann in Landau. Auch er findet sein Auto nicht mehr – nach einem Blind Date mit einer Frau. Laut Polizei ist der 42-Jährige so von seiner Begleiterin in den Bann gezogen, dass er sich partout nicht mehr erinnern kann, wo er geparkt hat. Die Polizei macht den Wagen ausfindig. Wie das Date nach dem Vorfall weiterging, blieb im Dunkeln.

Onanierend und nackt sitzt ein 27-Jähriger an einem Sonntag im Dezember in einem Auto auf der A 61 in der Nähe des rheinhessischen Heidesheim. Er belästigt einen anderen Verkehrsteilnehmer und wird ein paar Kilometer weiter von der Polizei gestoppt – auch da ist er noch nackt. „Eine plausible Erklärung für seine Handlung konnte er gegenüber den Beamten nicht nennen“, teilen die Ordnungshüter mit. In Anlehnung an den Mickie-Krause-Hit „Nur noch Schuhe an“, titelt die Polizei: „... er hatte nicht mal Schuhe an“.

(dpa)
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