Terror Prozesse gegen mutmaßliche Terroristen

Koblenz · (dpa) Mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen beginnen gleich drei Prozesse gegen mutmaßliche islamistische Terroristen vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz. Die zuständigen Staatsschutzsenate eröffnen die Hauptverhandlungen gegen die Syrer an diesem Donnerstag (17.

 Das Türschild des Oberlandesgerichts in Koblenz. Zur Verhandlung gegen drei mutmaßliche islamistische Terroristen gelten verstärkte Sicherheitsvorkehrungen. 

Das Türschild des Oberlandesgerichts in Koblenz. Zur Verhandlung gegen drei mutmaßliche islamistische Terroristen gelten verstärkte Sicherheitsvorkehrungen. 

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

Januar) sowie am 21. und 28. Januar.

Die drei jungen Männer waren 2015 oder 2016 als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland gelangt und hatten zuletzt in Saarlouis gelebt. Im April 2018 nahmen Spezialeinheiten das Trio im Saarland fest. Die Vorwürfe gegen die Syrer hängen laut Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nicht zusammen. Sie seien zufällig in dieselbe Unterkunft eingewiesen worden. Daher komme es zu keinem gemeinsamen Prozess. Hinweise, dass die Männer in Europa Anschläge geplant hätten, gebe es nicht. Die Anklage hält ihnen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor der Einreise nach Deutschland vor. Dem Ältesten, einem 27-Jährigen, wird vorgeworfen, sich 2014 in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen zu haben. Er soll sich an Gefechten in der syrischen Provinz Hasaka und in der irakischen Stadt Mossul beteiligt haben. Nach der Eroberung von Mossul soll er IS-Spitzel gewesen sein. Er legte laut OLG-Sprecherin Petra Zimmermann zunächst kein Geständnis ab. 26 Zeugen und drei Sachverständige seien vorerst geladen. Nach jetzigem Stand könnte der an diesem Donnerstag beginnende Prozess bis April oder Mai andauern.

Im Zentrum der zweiten Hauptverhandlung vom 21. Januar an steht ein 23-jähriger Syrer. 2013 soll er sich in der syrischen Stadt Deir ez-Zor der islamistischen Terrororganisation Ahrar al-Scham angeschlossen haben. Vermutlich seit 2011 hatte er sich zuvor den Ermittlungen zufolge an einer bewaffneten Widerstandsgruppe gegen das Regime des syrischen Machthabers Baschar al-Assad beteiligt. Nach einer Ausbildung zum Scharfschützen habe der 23-Jährige als ein Emir eine 40-köpfige Einheit von Ahrar al-Scham kommandiert. In Deutschland soll er später versucht haben, über das Internet Kämpfer für Ahrar al-Scham zu gewinnen. Laut OLG-Sprecherin Zimmermann hat der Syrer die Vorwürfe bisher nur „abgeschwächt“ eingeräumt. 19 Zeugen und fünf Sachverständige seien zunächst geladen in dem vorerst bis März terminierten Prozess.

Der dritte Prozess soll am 28. Januar hinter verschlossenen Türen beginnen, weil der möglicherweise 22-jährige Angeklagte während des mutmaßlichen Tatzeitraums wohl zumindest zeitweise noch Jugendlicher war. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll er sich 2013 in der syrischen Region Homs der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG)“, einer Vorgängerorganisation des IS, angeschlossen haben.

Nach einer Ausbildung an Waffen soll er sich in Syrien aufseiten der ISIG an Gefechten beteiligt haben. Seine Identität und sein Alter konnten vorerst nicht sicher geklärt werden. Zu den Vorwürfen äußerte er sich laut Generalstaatsanwaltschaft zunächst nicht.

Laut dem Koblenzer Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer wird die Beteiligung an einer bestimmten ausländischen terroristischen Vereinigung außerhalb der EU nach einer entsprechenden Ermächtigung des Bundesjustizministeriums auch in Deutschland verfolgt. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Inland gegeben ist wie im Fall der angeklagten Syrer mit ihrem Aufenthalt in der Bundesrepublik. Das sei eine Art stellvertretende Strafverfolgung, so Brauer.

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