Freiburg Soldat wegen Missbrauch vor Gericht

Freiburg · Ein Junge wird jahrelang von seiner Familie und Fremden sexuell missbraucht. Vor Gericht steht nun ein Stabsfeldwebel.

 Im Fall eines missbrauchten Jungen steht ein zweiter Verdächtiger vor dem Freiburger Landgericht.

Im Fall eines missbrauchten Jungen steht ein zweiter Verdächtiger vor dem Freiburger Landgericht.

Foto: dpa/Patrick Seeger

  Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg hat der Prozess gegen einen 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr begonnen. Der Stabsfeldwebel habe das Kind zweimal vergewaltigt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak am Montag vor dem Landgericht Freiburg beim Prozessauftakt. Er habe dies gemeinsam mit der Mutter und dem Stiefvater des Jungen getan. Die Taten habe er gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet. Für die sexuellen Übergriffe, die sich im Freien in Staufen bei Freiburg ereigneten, habe er dem Stiefvater und dem Jungen Geld gezahlt.

Angeklagt ist der Deutsche unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung, besonders schwerer Zwangsprostitution, Körperverletzung und Kindesmisshandlung. „Es handelt sich um besonders grausame und menschenverachtende Taten“, sagte die Staatsanwältin. Das Kind habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Es sei vor laufender Handy-Kamera von dem Trio erniedrigt, gefesselt und vergewaltigt worden. Der heute neun Jahre alte Junge aus Staufen war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte hätten ihn hierfür im Internet angeboten.

Der im Elsass nahe der deutsch-französischen Grenze lebende Soldat ist einer von insgesamt acht Tatverdächtigen in dem Fall. Ein Urteil soll es Mitte Mai geben.

„Ich werde mich äußern“, sagte der Angeklagte. Auf Antrag seines Verteidigers geschehe dies hinter verschlossenen Türen, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Auch für das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, die Plädoyers und für das letzte Wort des Angeklagten werde die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten ausgeschlossen. Ein großer Teil der Beweisaufnahme und das Urteil würden öffentlich sein.

Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage geplant. Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Angaben eine lange Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung erreichen. Fortgesetzt wird der Prozess am Mittwoch (9. Mai/8.30 Uhr). Dann sollen Polizeibeamte, die in dem Fall ermittelt haben, als Zeugen aussagen.

Es ist in Freiburg der zweite von mehreren Prozessen in dem Fall. Mitte April ist ein 41-Jähriger zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Es war das erste Urteil in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war. Weitere Prozesse folgen Justizangaben zufolge in den kommenden Monaten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort