Trier Spruchkammer weist Protest von Eintracht Trier zurück

Trier · Fußball-Oberliga: Die Partie gegen Rot-Weiß Koblenz (1:1) wird nicht wiederholt. Das Verbandsgremium erkennt keinen zweifelsfreien Regelverstoß. Der SVE wird die Entscheidung wohl akzeptieren.

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Foto: TV/Verein

Das Spiel in der Fußball-Oberliga vom 25. November 2018 zwischen Rot-Weiß Koblenz und Eintracht Trier (1:1) wird nicht wiederholt. Ein Protest des SVE gegen die Spielwertung wurde in einer mündlichen Verhandlung der Spruchkammer des Fußball-Regionalverbands Südwest in Saarbrücken zurückgewiesen. Das hat der Spruchkammer-Vorsitzende Heinz Müller auf TV-Anfrage mitgeteilt.

Die Spruchkammer hatte darüber zu befinden, ob der Unparteiische Jan Dennemärker bei der Entscheidung, nach dem zu frühen Reinlaufen des Eintracht-Verteidigers Godmer Mabouba nach einer Behandlungspause einen Strafstoß zu verhängen, einen Regelverstoß begangen hat, der den Spielverlauf maßgeblich beeinflusst hat (der TV berichtete mehrfach). Hätte die Rechtsinstanz des Regionalverbands dem SVE-Einspruch stattgegeben, wäre es am 9. Februar zur Neuansetzung der Partie im Stadion Oberwerth gekommen.

„Es war nicht eindeutig zu beweisen, dass ein bewusster Regelverstoß vorlag, obwohl klar ist, dass die Entscheidung des Schiedsrichters falsch war. Der Unparteiische hat sich in der Verhandlung auch bei der Eintracht dafür entschuldigt“, berichtete Müller, der mit seinen Kollegen Toni Wallé und Carsten Dunkel nach rund zweieinhalbstündiger Verhandlung die Entscheidung fällte.

Neben dem Schiedsrichtergespann wohnten von der Eintracht Sportvorstand Horst Brand, Rechtsanwalt Alexander Bergweiler, Geschäftsführer Torge Hollmann und Spieler Julien Erhardt der Verhandlung bei. RW Koblenz ließ sich nach Auskunft von Müller wegen eines kurzfristigen Krankheitsfalls entschuldigen. RW habe laut Bergweiler derweil ebenfalls für ein Wiederholungsspiel plädiert. Neben den Befragungen der Beteiligten wurde auch ein Video der Szene aus dem RW-Spiel gesichtet.

Geht die Eintracht nun vor dem Verbandsgericht in Berufung? Ohne Beratungen im Vorstand vorgreifen zu wollen, glaubt Brand eher nicht daran. „Die Spruchkammer hat entschieden, dass es eine Tatsachenentscheidung war. Das müssen wir akzeptieren. Wir warten zwar noch die schriftliche Urteilsbegründung ab, aber die Tendenz geht dahin, dass wir nicht noch den nächsten Schritt machen werden. Die Welt geht nicht unter. Wir haben ja auch einen Punkt aus dem Spiel.“

Auch Rechtsanwalt Bergweiler ordnet die Erfolgschancen einer Berufung als gering ein. „Natürlich ist die Entscheidung der Spruchkammer unbefriedigend. Aber wir wussten, dass es schwer wird, eine bewusst falsche Regelauslegung des Unparteiischen zu belegen. Der Schiedsrichter hat argumentiert, die Szene falsch wahrgenommen zu haben, woraus eine falsche Tatsachenentscheidung resultiert sei. Dieser Sicht ist die Spruchkammer letztlich gefolgt.“

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