Polizei Streifenwagen und Polizisten melden: Die „Cop Map“ ist äußerst umstritten

Mainz · Die Meinungen über das Internetportal gehen auch in Rheinland-Pfalz weit auseinander.

   Ein Streifenwagen der Polizei.

Ein Streifenwagen der Polizei.

Foto: dpa/Fredrik von Erichsen

„Achtung, hier droht Gefahr“, steht auf der Seite der „Cop Map“ im Netz. Gemeint ist die Polizei – Bürger können Streifenwagen, Polizisten und Überwachungskameras melden, die dann auf einer Karte im Internet zu sehen sind. Das Portal ruft dazu auf, Fälle von Polizeigewalt zu melden, als Opfer oder Zeuge. Es ist maßgeblich als Protest gegen das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern entstanden. Aufgrund dieses Gesetzes reicht eine Gefahr oder drohende Gefahr etwa für eine Überwachung oder Online-Durchsuchung aus – in der Regel allerdings mit Richterbeschluss. Bisher sind in der Karte – ob in Berlin, Hamburg, Mainz oder Köln – meist Polizeiwachen und Überwachungskameras zu sehen; in München aber waren vor zwei Tagen auch Personenkontrollen im Netz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz sieht das Portal kritisch. „Hier werden Polizeibeamte aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen an den öffentlichen Pranger gestellt“, warnt die neue GdP-Landesvorsitzende Sabrina Kunz. Sie habe menschlich Verständnis dafür, wenn jemand schlechte Erfahrungen im Umgang mit Polizeibeamten gesammelt habe und sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen fühle. Polizeibeamte seien aber Instrumente des Rechts­staats, und wenn sie etwas täten, was nicht mit dem Recht vereinbar sei, müsse die richterliche Gewalt das prüfen. Macher der Map sind die „Polizeiklasse München“ – nach eigenen Angaben ein kollektivistisches akademisches Experimentalprojekt – und das „Peng!-Kollektiv“. Nina Los, Sprecherin des Projekts, kommt vom „Peng!-Kollektiv“, das seit einigen Jahren Protestaktionen initiiert. Sie sieht mit dem Gesetz in Bayern  „auf einmal alle von Überwachung bedroht“.

„Die Idee war, sozusagen ein Tool zu schaffen, was eventuell weltweit für Menschen nützlich sein kann, die Polizeigewalt erfahren haben und sich davor schützen wollen“, sagt sie. Als Pranger sieht sie die „Cop Map“ nicht. „Man meldet öffentlich sichtbare Tätigkeit im öffentlichen Raum“, sagt Los. „Es gibt überhaupt keinen Pranger gegenüber Einzelpersonen.“

GdP-Landeschefin Kunz sieht noch eine andere Gefahr – wenn beispielsweise eine Streife nachts im Westerwald unterwegs ist und dann auf der virtuellen Karte gezeigt wird. „Dann ist jedem auf der Verbrecherseite klar, die restliche Fläche zu der Uhrzeit ist jetzt durch keinen Polizeibeamten abgedeckt“, sagt Kunz. „Wir können es nicht gewährleisten, zu 100 Prozent in der Fläche präsent zu sein.“ Wer sehe, wo die Polizei präsent sei, sehe auch, wo sie es nicht sei. „Was das für ein Sicherheitsrisiko mit sich bringt – für den einzelnen Bürger oder für die einzelne Bürgerin, liegt für mich auf der Hand“, warnt die GdP-Landesvorsitzende.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat derzeit keine rechtlichen Bedenken, warnt aber ebenfalls vor Risiken. Bisher würden nur Standorte von Polizeidienststellen und Überwachungskameras im öffentlichen Raum eingetragen, sagte Ministeriumssprecher Joachim Winkler. „Das Ministerium sieht aufgrund der Einstellung ungeprüfter Informationen in der Map durch jedermann jedoch das Risiko der Verbreitung von Falschmeldungen.“ Sie könnten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Einzelfall negativ beeinflussen. Würden Personendaten veröffentlicht, Polizeieinsätze behindert oder eine Strafverfolgung vereitelt, müssten präventive oder repressive Maßnahmen geprüft werden.

 Die Website „Cop-Map.com“ – geöffnet auf einem Smartphone.

Die Website „Cop-Map.com“ – geöffnet auf einem Smartphone.

Foto: dpa/Silas Stein

Der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionschef Uwe Junge kritisiert die „Cop Map“. „Die Initiatoren suggerieren mit ihrem Portal des staatsfeindlichen Polizistenhasses, dass von unseren Beamten per se Gefahr ausgeht“, teilte Junge mit. „Der Auftritt der Seite ist eine Frechheit gegenüber jedem Polizisten, der zum Schutz der Bürger seinen Dienst verrichtet.“

(dpa)
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