Verwaltung Trierer Beamtin mit 402 Tagen Resturlaub

Trier · () Eine Beamtin der Trierer Stadtverwaltung hatte bis Ende 2015 einen Urlaubsanspruch von 402 Tagen angesammelt. Dafür wird die Stadt Trier vom Landesrechnungshof kritisiert. Denn das Landesbeamtengesetz schreibt vor, dass nicht genommener Urlaub bis zum 31. Oktober der Folgejahres verfällt.

Die Verwaltung habe in diesem Fall damit gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, so der Rechnungshof. Sollte die Beamtin ihre Freizeitansprüche durchsetzen, könnte sie anderthalb Jahre am Stück zu Haus bleiben. Lokales

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