Migration Wenn ein Bürge Flüchtlingen zur legalen Einreise verhilft

Mainz/Berlin · Bund und Länder suchen einvernehmliche Lösung.

 ARCHIV - Die Lungenfunktion eines alkoholkranken Patienten kontrolliert der Arzt Gerhard Trabert in seinem Mainzer Arztmobil (Foto vom 25.10.2006). Foto: Boris Roessler/dpa (zu dpa «Experten veröffentlichen Fakten zur Männergesundheit» vom 16.12.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

ARCHIV - Die Lungenfunktion eines alkoholkranken Patienten kontrolliert der Arzt Gerhard Trabert in seinem Mainzer Arztmobil (Foto vom 25.10.2006). Foto: Boris Roessler/dpa (zu dpa «Experten veröffentlichen Fakten zur Männergesundheit» vom 16.12.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Foto: picture alliance / dpa/Boris Roessler

Mehr als 700 000 Euro fordern die Jobcenter von Rheinland-Pfälzern, die in 62 Fällen mit einer Bürgschaft den Familiennachzug von Flüchtlingen möglich gemacht haben. Im Saarland geht es um 17 Fälle mit Forderungen von mehr als 300 000 Euro. Etliche Betroffene haben Widerspruch eingelegt, weil sie nur von einer Haftung bis zu einem Asylbescheid ausgegangen sind. Jetzt sind Bund und Länder im Gespräch für eine einvernehmliche Regelung.

„Anliegen der Bundesregierung ist es, zeitnah sachgerechte Lösungen zu finden“, teilte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums mit. „Die dazu erforderlichen Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.“ Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte die Länder Niedersachsen und Hessen bereits Ende 2017 beauftragt, mit dem Bund Gespräche zu den sogenannten Verpflichtungserklärungen zu führen. Ergebnisse müssten dann noch von der IMK beschlossen werden.

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium begrüße es, „wenn auf der IMK eine Lösung zur Entlastung der Verpflichtungsgeberinnen und Verpflichtungsgeber gefunden werden würde und der Bund eine besondere Verantwortung für Schutzberechtigte übernimmt“, sagte eine Sprecherin. In Rheinland-Pfalz gibt es eine Sondersituation: Bereits 2013 gab es eine Anordnung des Integrationsministeriums, wonach sich die Haftung aus einer Verpflichtungserklärung nur auf die Zeit bis zur Anerkennung von Asyl erstreckt.

Seit einer Anweisung des Bundessozialministeriums vom 16. März 2018 sind alle Forderungen auf Erstattung von Sozialleistungen der Jobcenter ausgesetzt – Bürgen werden zwar weiter angeschrieben, aber es werden keine Mahnungen verschickt. „Dies ist unverändert der Stand der Dinge“, heißt es im Arbeitsministerium. Die Flüchtlingsunterstützer haben sich in dieser Erklärung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt zu tragen. Einzelpersonen, Kirchengemeinden oder Vereine haben auf diese Weise vor allem Flüchtlingen aus Syrien den direkten Weg nach Deutschland geebnet – ohne die mühsamen Umstände einer Flucht mit illegalen Grenzüberschreitungen. Insgesamt wurden in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres in Rheinland-Pfalz 19 317 Verpflichtungserklärungen abgegeben, im gesamten Jahr 2017 waren es nach Angaben des Integrationsministeriums 21 517 gewesen.

Vor allem bei Bürgschaften in den Jahren davor war vielen Bürgen nicht klar, dass sich die Übernahme von Kosten auch auf die Zeit nach einem positiven Asylbescheid erstrecken kann. Bei einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Juli 2016 wurde dies explizit geregelt und der Zeitraum für die Übernahme der Lebenshaltungskosten auf fünf Jahre festgelegt. Zahlungsaufforderungen der Jobcenter hat auch der Mainzer Arzt Gerhard Trabert (Archivfoto: dpa) erhalten. Das Jobcenter Gießen forderte nach seinen Angaben 10 000 Euro, das in Rendsburg in Schleswig-Holstein 15 000 Euro und das in Mainz 14 000 Euro. Der Zahlungsbefehl des Jobcenters Gießen sei nach seinem Widerspruch gestrichen worden, sagte Trabert. Jetzt hoffe er, dass es eine positive Regelung für alle Bürgen gebe. Er würde sich in jedem Fall immer wieder so entscheiden. „Wenn man mit Geld Menschen auf legalem Weg in Sicherheit bringen kann, dann ist dies unsere soziale Verantwortung in wohlhabenden, in reichen Gesellschaften.“

(dpa)
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