37-jähriger Mann aus der Eifel verschickt Kinderpornos per Handy: Zwei Jahre Haft zur Bewährung

Bitburg · Ein Mann aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm ist heute Vormittag vom Amtsgericht Bitburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Im Prozess hatte er zugegeben, im August 2008 an eine Chat-Bekanntschaft insgesamt 15 Bildnachrichten verschickt zu haben, auf denen der sexuelle Missbrauch von teils unter zehnjährigen Kindern zu sehen war.

(neb) Probleme mit seinem alkoholkranken Vater seien die Ursache dafür gewesen, dass er sich im August 2008 in einen Fernseh-Chatroom begab und dort den Mann kennenlernte, dem er schließlich die besagten Bilder per Handy sendete, gab der Angeklagte in der Verhandlung an. Das Prekäre daran: Zu diesem Zeitpunkt wusste er bereits, dass er sich zwei Monate später vor dem Amtsgericht Prüm wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu verantworten hatte: Bei einer Wohnungsdurchsuchung einige Monate vorher hatten Polizeibeamte über 60 Bilder auf Datenträgern entdeckt, außerdem ergab die Auswertung seines Handys, dass er auch Bildnachrichten mit entsprechenden Abbildungen an weitere Personen verschickt hatten. Die Prümer Richter wussten bei der Verhandlung im Oktober 2008 von dem Vorfall, der sich im August 2008 abgespielt hatte, allerdings nichts und verurteilten den Mann zu 18 Monaten Gefängnis.

Dass er in Kenntnis einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung dennoch weiter kinderpornografische Abbildungen verschickte, stießt heute vor dem Bitburger Amtsgericht auf Unverständnis. Der 37-Jährige gab sich jedoch geläutert: Seit Anfang 2009 sei er in Therapie, vor sieben Monaten habe er jegliches kinderpornografische Material, das sich in seinem Besitz befand, vernichtet. Zudem habe er seinen Computer abgeschafft und den Telefonanschluss abgemeldet, um nicht mehr in Versuchung zu geraten. Das Gericht gab dem Mann eine allerletzte Chance: Es setzte seine zweijährige Freiheitsstrafe auf fünf Jahre zur Bewährung aus, damit der Mann seine Therapie fortsetzen kann.

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