3G-Regel gilt Uni und Hochschule: Nur geimpft, genesen oder getestet in den Hörsaal - ein Student klagt dagegen
Trier · Studierende oder Lehrende an der Uni oder der Hochschule Trier müssen sich an die 3G-Regel halten: Wer nicht geimpft oder genesen ist, der muss einen negativen Schnelltest vorweisen. Und das kann teuer werden: Ein Student in Bingen hat nun dagegen geklagt.
12.10.2021
, 17:12 Uhr
Seit Beginn der Woche müssen alle, die sich aus freien Stücken nicht gegen Corona impfen lassen wollen, für Schnelltests bezahlen. Wenn sie etwa ins Kino, ins Theater, ins Restaurant oder eben auch zur Uni gehen wollen.