600 Euro Geldstrafe für Tierquäler

Daun · Ein 33-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun muss 600 Euro Geldstrafe wegen Tierquälerei bezahlen. Das Amtsgericht Daun verurteilte den Hartz-IV-Empfänger gestern zur Zahlung von zwei Monatseinkommen, weil er fünf Kaninchen hatte verhungern und verdursten lassen.

(vog) Auch Schlangen, eine Echse, Fische und einen Hund soll der Angeklagte nicht ordnungsgemäß versorgt haben. Ein Mitarbeiter des Veterinäramtes Daun bestätigte: „Die gesamte Tierhaltung war nicht tragbar.“ Der Angeklagte ließ zunächst die Vorwürfe nicht gelten. Er habe sich um sein „Viehzeug“ gekümmert. Der vierfache Vater räumt aber ein: „Als die ersten Kaninchen eingingen, hätte ich mit den anderen zum Tierarzt gehen müssen.“ Staatsanwaltschaft und Gericht sahen aber den Gesamtvorwurf der Tierquälerei als bewiesen an.

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