Justiz Abgasmanipulation: Trierer Richter gehen hart mit VW ins Gericht

Trier · Das Trierer Landgericht wirft dem Autokonzern VW in seinem jüngsten Urteil  Betrug und Täuschung vor. Es sei nicht Zufall gewesen, dass der Wolfsburger Autobauer Motoren mit manipulierter Abgassteuerung gebaut habe.

 Autos fahren an einem Hinweisschild zum Gericht vorbei. Das Trierer Landgericht hat nun dem Autokonzern VW Betrug und Täuschung vorgehalten.

Autos fahren an einem Hinweisschild zum Gericht vorbei. Das Trierer Landgericht hat nun dem Autokonzern VW Betrug und Täuschung vorgehalten.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Dafür verantwortlich sei jemand innerhalb des Konzerns, der mit dem Einbau der Betrugssoftware die Voraussetzungen dafür geschaffen habe, die damit ausgerüsteten Autos auf dem europäischen Markt absetzen zu können.

Denn ohne die Manipulation, so das Urteil der fünften Zivilkammer des Landgerichts, hätten die Autos nicht die vorgeschriebenen Abgaswerte erreichen können. Die Richter gaben damit einer Winzerin aus dem Kreis Trier-Saarburg recht. Sie hatte VW verklagt, nachdem sie sich 2014 für 35 298,67 Euro einen aus dem Konzern stammenden Skoda Superb Combi gekauft hatte. Dieser war mit einem Motor ausgestattet, der bei Abgastests durch eine eingebaute Abschaltautomatik den Ausstoß von Stickoxiden reduzierte. Im normalen Straßenverkehr war der Ausstoß höher. Das Kraftfahrtbundesamt hatte die Besitzer solcher Fahrzeuge zu einer Nachrüstung aufgefordert, ansonsten drohte die Stilllegung der Autos. Daher, so die Frau, sei ihr Wagen „unbehebbar mangelhaft“, da eine Nachrüstung nicht zu der vorgeschriebenen Verringerung des Schadstoffausstoßes aber zu einem höheren Kraftstoffverbrauch führe.

VW wehrte sich gegen die Vorwürfe, fand bei den Richtern aber kein Gehör. Im Gegenteil. Sie machten dem Konzern klare Vorwürfe: Der für den Einbau der Abschaltautomatik verantwortliche Konzernmitarbeiter „wusste und wollte“, so heißt es in dem Urteil, dass die Käufer ein Fahrzeug kaufen, das „entgegen ihrer Erwartung nicht den Vorschriften über schadstoffarme Abgasemissionen“ entsprach.

Damit habe dieser vorsätzlich betrogen. Das Gericht geht davon aus, dass es sich bei dieser Person um ein Vorstandsmitglied oder einen unmittelbar an die Weisung des Vorstands gebundenen Mitarbeiter gehandelt hat. Das Gericht verurteilte VW zur Rücknahme des Autos und zu einer Rückzahlung des derzeitigen Wertes von 27 064,43 Euro (Az.: 5 O 77/18).

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