Justiz Klage gegen Ausschluss aus AfD-Fraktion abgewiesen

Koblenz · Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage des Konzer AfD-Politikers Jens Ahnemüller aus der Landtagsfraktion seiner Partei abgewiesen.

AfD-Politiker Jens Ahnemüller: Klage gegen Ausschluss aus Fraktion abgewiesen
Foto: dpa/Thomas Frey

Koblenz/Konz Der Ausschluss des Konzer AfD-Politiker Jens Ahnemüller aus der Landtagsfraktion seiner Partei war rechtens. Das hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtsgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen die Klage des 57-Jährigen gegen den Ausschluss mit der Begründung ab, dass der Fraktionsausschluss sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Für die Entscheidung der AfD-Fraktion habe es, so das Gericht, „wichtige Gründe“ gegeben. Die Fraktion habe dargelegt, dass Ahnemüller einen Vortrag auf einer Veranstaltung gehalten habe, für die ein ehemaliges NPD-Mitglied geworben habe und auf der dieses anwesend gewesen sei. Zudem habe die Fraktion nachgewiesen, dass der Konzer Politiker in einem Internet-Chat den ehemaligen NPD-Landesvize mit Vornamen angesprochen habe. Ob der Kontakt zur extremistischen Szene, insbesondere zu einem ehemaligen aktiven Mitglied der NPD, mit ihrem politischen Selbstverständnis und ihren politischen Zielsetzungen vereinbar sei, liege im Ermessen der Fraktion, heißt es in dem Urteil.

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