Saarbrücken/Mainz/Metz/Luxemburg Ein Wegweiser durch den Corona-Dschungel

Saarbrücken/Trier/Metz/Luxemburg · Welche Regeln gelten in der Region? Hier ein Überblick, was im Saarland, Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg zu beachten ist.

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Eine Region – vier unterschiedliche Regelwerke. In Zeiten sinkender Corona-Zahlen wird überall gelockert – allerdings setzen die Landesregierungen in Saarland und Rheinland-Pfalz sowie die Regierungen in Frankreich und Luxemburg dabei jeweils eigene Schwerpunkte. Dadurch ist es für Menschen in der Grenzregion nicht immer einfach, den Überblick zu behalten.

Zwar gelten Luxemburg und Lothringen laut Robert-Koch-Institut weiterhin als Risikogebiete – was einen negativen Corona-Test bei Einreise nach Deutschland erforderlich macht. Ausnahmen gibt es allerdings im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs. Für Menschen, die sich dort weniger als 72 Stunden aufgehalten haben, entfällt die Testpflicht. Wer von Deutschland nach Luxemburg mit Auto oder Bahn einreist, braucht keinen negativen Test. Wer von Deutschland nach Frankreich einreist, braucht einen negativen PCR-Test. Eine Ausnahme gilt für Fahrten in der unmittelbaren Grenzlage (30 Kilometer ab dem Wohnort). Innerhalb Deutschlands ist wiederum die Bundesnotbremse zu beachten: Diese greift in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100 000 Einwohnern und beinhaltet unter anderem nächtliche Ausgangssperren, strengere Kontaktregeln und eine Schließung der Gastronomie. Erst wenn der Wert 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten wird, gelten die unten aufgeführten Regeln. Im Saarland sind bislang noch in Saarlouis die verschärften Maßnahmen des Bundes in Kraft – das dürfte sich aber ab Montagfrüh ändern. In Rheinland-Pfalz gilt die Bundesnotbremse noch in Kaiserslautern sowie im Kreis Birkenfeld. In der Region Trier liegen alle vier Landkreise und die Stadt Trier unter einer Inzidenz von 50. 

In Deutschland gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sind von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Für sie entfällt auch die Testpflicht. Ansonsten gelten in den jeweiligen Ländern folgende Regeln:

SAARLAND

Hotel- und Gastgewerbe: Die Außengastronomie ist in fünf von sechs Kreisen bereits geöffnet. Im Rahmen des Saarland-Modells ist ab Montag auch wieder die Öffnung der Innengastronomie (mit maximal zehn Personen an einem Tisch) erlaubt. Auch Hotels und Campingplätze dürfen dann wieder Gäste empfangen. Voraussetzung ist in allen Fällen ein negativer Corona-Test.

Einkaufen und Shoppen: Die saarländische Rechtsverordnung erlaubt bereits die Öffnung von Geschäften. In Läden, die keine Waren des täglichen Bedarfs führen, müssen Kunden weiterhin einen negativen Corona-Test vorlegen.

Kultur und Freizeit: Die Freibäder dürfen bereits seit Pfingstmontag wieder öffnen. Auch Singen und Musizieren sowie weitere Freizeitaktivitäten im Freien sind mit maximal zehn Personen erlaubt. Auch hier gilt in allen Fällen die Testpflicht. Gleiches gilt für den Besuch von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, der im Rahmen des Saarland-Modells schon länger erlaubt ist. Bei Sportveranstaltungen sind bislang noch keine Zuschauer zugelassen.

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesnotbremse gibt es im Saarland derzeit keine Ausgangssperren. Kontakte sind grundsätzlich auf zwei Haushalte mit maximal fünf Personen begrenzt – Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. Im familiären Bezugskreis darf ein dritter Haushalt hinzukommen. Im Freien dürfen sich mit negativem Test bis zu zehn Personen treffen – egal aus wie vielen Haushalten.

RHEINLAND-PFALZ

Hotel- und Gastgewerbe: Außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesnotbremse ist die Außengastronomie geöffnet – es gilt eine Testpflicht, die die Landesregierung aber für draußen abschaffen will. Sie soll schon ab Mitte kommender Woche nicht mehr gelten. Außerdem sollen dann mehr Gäste draußen zugelassen werden. Die Öffnung von Innengastronomie und Kulturveranstaltungen (innen) soll für bis zu 100 Menschen möglich werden. Ab fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 50 öffnet die Innengastronomie (mit Test): Das ist in direkter Nähe zum Saarland in den Landkreisen Kusel und Trier-Saarburg sowie in Trier der Fall – ab Montag womöglich auch in Zweibrücken (je nach Inzidenz am Samstag). Ab dem 2. Juni soll eine Öffnung der Innengastronomie (mit Test) bereits unter einer Inzidenz von 100 möglich sein. Unter diesem Schwellenwert sollen dann auch Hotels wieder vollständig öffnen dürfen – bislang sind Übernachtungen in Hotels nur mit Auflagen möglich. Die Testpflicht gilt in jedem Fall.

Einkaufen und Shoppen: Bei einer Inzidenz von unter 100 ist der Einzelhandel ohne Testpflicht geöffnet.

Kultur und Freizeit: Bei Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien sind zurzeit bei einer Inzidenz unter 100 maximal 100 getestete Besucher zugelassen. Unter einer Inzidenz von 50 sind Kulturveranstaltungen im Innenbereich mit maximal 100 Zuschauern möglich. Ab dem 2. Juni soll letzteres schon bei einer Inzidenz von unter 100 erlaubt sein. Zoos und im Freien auch Kletterparks sind geöffnet. Freibäder folgen am 2. Juni.

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Wie im Saarland gibt es außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesnotbremse keine Ausgangssperren. Private Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt – Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. Für Privatwohnungen gilt nur eine Empfehlung, es gibt aber keine Kontrollen. Ab Mitte kommender Woche sollen sich dann fünf Personen aus fünf Haushalten treffen dürfen.

FRANKREICH

Hotel- und Gastgewerbe: Hotels und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen auch ihre Übernachtungsgäste wieder im betriebseigenen Restaurant bewirten, aber keine Kunden von außen empfangen. Die Außengastronomie ist wieder geöffnet, mit begrenzter Kapazität und maximal sechs Gästen pro Tisch. Ab dem 9. Juni sollen auch die Innenräume der Restaurants mit einer Auslastung von 50 Prozent öffnen dürfen. Kunden müssen dann ihre Telefonnummer hinterlassen oder ein QR-Code scannen, um im Falle einer Infektion benachrichtigt zu werden.

Einkaufen und Shoppen: Alle Geschäfte sind wieder geöffnet. Als Regel gelten acht Quadratmeter Fläche pro Kunde. Neben Wochenmärkten dürfen jetzt auch wieder Flohmärkte stattfinden.

Kultur und Freizeit: Kulturorte wie Museen, Gedenkstätten, Kinos und Theater sind mit einer Auslastung von 35 Prozent geöffnet (ab 9. Juni bis zu 65 Prozent). In den Innenräumen gilt die Maskenpflicht. Kommen ab Juni an einem Ort mehr als 1000 Menschen zusammen, wird der sogenannte „pass sanitaire“ (Nachweis über Covid-Impfung, Genesung oder negativen Test) für den Zugang zum Beispiel zum Konzert oder zur Messe verlangt – ansonsten gilt bislang nirgendwo eine Testpflicht.

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Die Ausgangssperre gilt zurzeit noch zwischen 21 und sechs Uhr. Ab dem 9. Juni beginnt sie ab 23 Uhr, Ende Juni soll sie komplett wegfallen. Im öffentlichen Raum dürfen maximal zehn Menschen zusammenkommen. In den meisten Städten gelten auch draußen die Maskenpflicht und ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

LUXEMBURG

Hotel- und Gastgewerbe: In Luxemburg dürfen Restaurants Gäste am Tisch bewirten. In der Außengastronomie besteht keine Testpflicht. Wer drinnen essen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen (einen PCR-Test, der weniger als 72 Stunden alt ist, oder einen Schnelltest, der weniger als 24 Stunden alt ist).

Die Testpflicht gilt im Großherzogtum zurzeit auch für Vollgeimpfte und Genesene. Allerdings könnte sich das ab Mitte Juni mit der Einführung eines „Gesundheitspasses“ ändern. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen. Bei Menschen aus dem selben Haushalt sind auch mehr erlaubt.

Die Restaurants und Cafés schließen um 22 Uhr. Die Hotels sind geöffnet, in den hoteleigenen Bars und Restaurants gelten die gleichen Regeln wie in der übrigen Gastronomie.

Einkaufen und Shoppen: Alle Geschäfte im Großherzogtum sind geöffnet und dürfen maximal einen Kunden pro zehn Quadratmeter empfangen. In den Läden, Supermärkten und an den Tankstellen gilt die Maskenpflicht.

Kultur und Freizeit: Museen, Theater, Kinos, Zoos sind geöffnet. In den Sälen können bis zu 150 Zuschauer, die Masken tragen, empfangen werden, vorausgesetzt, sie bekommen einen Sitzplatz zugewiesen und der Zwei-Meter-Abstand zwischen den Plätzen wird eingehalten. Essen und Getränke dürfen nicht angeboten werden.

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Zwischen null und sechs Uhr gilt in Luxemburg eine Ausgangssperre. Es gilt außerdem ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Dort dürfen bis zu zehn Menschen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt allerdings die Maskenpflicht.

Flagge-Europa-Frankreich

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Foto: SZ/Astrid Müller
Flagge-Europa-Luxemburg

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Foto: SZ/Astrid Müller

Zu Hause dürfen maximal vier Besucher aus verschiedenen Haushalten oder alle Mitglieder eines anderen Haushalts empfangen werden. Kinder werden dabei nicht mitgezählt.

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