Schutz vor Virus Aktuelle Corona-Regeln: Keine Quarantäne für frisch Geimpfte und Geboosterte

Ab sofort gelten in Rheinland-Pfalz verkürzte Quarantäne-Zeiten. Wer frisch geimpft oder bereits geboostert ist, braucht gar nicht in Quarantäne. Diese Regeln gelten nun.

 Die Quarantänezeit wird verkürzt. Foto: dpa

Die Quarantänezeit wird verkürzt. Foto: dpa

Foto: dpa/Arne Dedert

Der Bundesrat hat die neue Quarantäne-Regelung abgesegnet. In Rheinland-Pfalz gilt sie damit ab sofort. Die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten wird verkürzt. Auch diejenigen, die positiv auf Corona getestet würden, müssen nur noch zehn statt bisher 14 Tage in Isolation. Die Regelung gilt für alle, die ab heute in Quarantäne oder Isolation müssen. Mit der Verkürzung der Quarantäne soll die Handlungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur aufrechterhalten werden, sagte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nach der Bundesratssitzung in Berlin. Wegen der weiter steigenden Infektionszahlen sei mit einer Zunahme von angeordneter Isolation und Quarantäne zu rechnen. Mit der Änderung der Absonderungsverordnung trete man  der Gefahr von massiven Personalausfällen entgegen.

Diese Regeln gelten von heute an:

Quarantäne und Isolation: Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) vorweisen können, oder innerhalb der letzten drei Monate   doppelt geimpft wurden oder genesen sind, ebenso wie geimpfte Genesene, müssen nicht in Quarantäne. Für alle anderen endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Nach sieben Tagen können sie sich mit einem PCR-Test oder einem in einem offiziellen Testzentrum gemachten Schnelltest „freitesten“. Der negative Test muss beim jeweiligen Gesundheitsamt nachgewiesen werden.

Wer sich mit dem Virus infiziert hat, muss in der Regel zehn Tage in Isolation, kann sich aber ebenfalls, falls keine Symptome auftreten, durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle freitesten lassen. Auch Infizierte müssen das negative Testergebnis nachweisen.

 Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen, die sich infiziert haben oder Kontaktpersonen sind, brauchen zum Freitesten auf jeden Fall einen PCR-Test. Ein Schnelltest reicht nicht aus.

Außerdem müssen sie 48 Stunden zuvor symptomfrei sein.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die als enge Kontaktpersonen eingestuft worden sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen ebenfalls durch einen PCR- Test oder einen in einem Testzentrum durchgeführten Schnelltest beendet werden.

2Gplus-Regel

Zutritt in die Gastronomie, in Kinos, Theater oder zu Sportveranstaltungen in Innenräumen haben Geimpfte und Genesene nur Zutritt, wenn sie zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen können. Bislang galt die Ausnahme von dieser Testpflicht nur für Geboosterte. Ab heute gilt sie auch für alle frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, sowie für geimpfte Genesene. An den bestehenden Ausnahmen für Kinder und Jugendliche ändert sich nichts. Demnach gelten Kinder bis 12 Jahre und drei Monaten gelten als geimpft und benötigen auch keinen zusätzlichen Testnachweis. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpft oder genesene sind, benötigen  keinen zusätzlichen negativen Testnachweis. Ungeimpfte Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre brauchen einen aktuellen negativen Testnachweis.

Gesundheitsminister Hoch begründet das Festhalten an der 2Gplus-Regel: „Angesichts der Omikron-Variante, die sich rasend schnell ausbreitet und die Fallzahlen stark steigen lässt, bleiben Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-plus-Regelung, unerlässlich. 

(Trier )
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