Alfred Hrdlicka gilt als nicht vernehmungsfähig

Wittlich · Der Wiener Künstler, Alfred Hrdlicka, der in einem Leserbrief Wittlicher Politiker als "Blockwarte der Kunst" bezeichnet hatte und sich wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verleumdung verantworten sollte, gilt aus gesundheitlichen Gründen als nicht vernehmungsfähig. Das teilte die Trierer Staatsanwaltschaft nach Anfrage bei den Wiener Behörden mit.

Als „Blockwarte der Kunst“ hatte der Wiener Künstler Alfred Hrdlicka Wittlicher Politiker in einem Leserbrief bezeichnet. Daraufhin hat der damalige Bürgermeister der Stadt Wittlich, Ralf Bußmer, Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Verleumdung und Beleidigung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Trier ging insbesondere dem Vorwurf "Beleidigung" nach und hat die Staatsanwaltschaft in Wien gebeten, den Beschuldigten zu vernehmen. Dies war nicht möglich. Denn wie Jürgen Brauer, leitender Oberstaatsanwalt Trier, mitteilt, ist Alfred Hrdlicka aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig.

Deshalb seien die Antragssteller gebeten worden zu prüfen, ob sie sie ihre Strafanzeige aufrechterhalten wollen oder zurücknehmen. Sollte letzteres nicht der Fall sein, müsste womöglich ein Sachverständiger in einem Gutachten die Vernehmungsfähigkeit des Wiener Künstlers prüfen, außerdem sei zu überlegen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Alfred Hrdlicka hatte sich im Zusammenhang mit dem sogenannten "Kulturstreit" in Wittlich zu Wort gemeldet. In dessen Zuge ist die Stelle des Kulturamtsleiters Justinus Maria Calleen ersatzlos gestrichen worden. Der Museumleiter ist bis zum Kündigungstermin von der Arbeit freigestellt. Ralf Bußmer, der die Strafanzeige trotz Erkankung und Vertretung durch den ersten Beigeordneten überraschend selbst gestellt hatte, ist mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden.

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