Pandemie Trotz geöffneter Biergärten: Alkoholverbot im Freien bleibt bestehen

Zum Bier trinken in den Biergarten – das ist ab heute in Rheinand-Pfalz wieder erlaubt. Aber der Imbiss um die Ecke darf weiterhin kein Bier zum Mitnehmen verkaufen. Auch wer sich im Freien mit Freunden trifft, darf dort auch weiterhin keinen Alkohol trinken.

 Außerhalb von Biergärten bleibt es beim Alkoholverbot im Freien. Foto: dpa

Außerhalb von Biergärten bleibt es beim Alkoholverbot im Freien. Foto: dpa

Foto: dpa/Peter Kneffel

Die ab heute erlaubte Öffnung der Außengastronomie wird unterschiedlich bewertet. Viele Gastwirte sehen die Lockerung skeptisch. Zumal sie mit vielen Auflagen verbunden ist. Gäste müssen vorab reservieren, sie müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, diesen vor Ort unter Zeugen selbst machen oder von dem Gastro-Personal durchführen lassen. Spontan einfach mal so ein Bier trinken im Biergarten ist also eher nicht möglich. Daher lassen viele Gastwirte ihre Terrassen und Außenbereiche auch weiter geschlossen. „So nicht! Gastro-Öffnung leider ohne uns!“ lautet das Motto einiger Trierer Gastronomen.

„Es kann nur mit einem nachvollziehbaren Konzept der Stadt funktionieren. Handel, Kultur, Gastronomie und Hotellerie. Und was ich bis dato überhaupt noch nicht verstanden habe: Ich darf den Außenbereich der Gastronomie nutzen, mit Vorlage eines Tests, aber nicht den Innenbereich, trotz Hygienekonzept“, kritisiert der Trierer Großgastronom Michael Berger auf Facebook. Auch die Betreiber des Casino-Restaurants in Föhren (Trier-Saarburg) lassen ihre Terrasse zu: „Die Öffnungsoption Außenbereich bedeutet für uns und alle anderen gastronomischen Einrichtungen: halbe Belegung, dreifaches Personal, dreifache Kosten. Und dann kommt die nächste große Unbekannte: Das Wetter. Es trägt dazu bei, dass aus jeder normalen Gastronomie dann auch wirklich eine Erlebnisgastronomie werden kann: Bei Windstärke 10 dürfen Sie dann Ihr lauwarmes Essen bei Temperaturen unter 10 Grad und aufkommenden Regen so wirklich genießen. Und die anschließende Erkältung gibt es noch kostenlos dazu“, begründen sie auf Facebook ihre Entscheidung. Anders die Trierer Kneipe „Sieh um Dich“ in der Nähe des Doms. „Wir öffnen proaktiv verantwortungsvoll“, kündigt Betreiberin Monika van Bellen an.

Wem das alles zu kompliziert ist – Corona-Test, Vorreservierung, Maske bis zum Tisch tragen – der könnte ja jetzt auf die Idee kommen: Dann trinke ich mein Bier eben am Moselufer oder ich gehe zum Imbiss um die Ecke, kaufe mir eine Curry-Wurst und ein Bier - doch er wird enttäuscht. Während die Außengastronomie unter den besagten Auflagen öffnen darf, darf der Imbissbetreiber auch weiterhin keinen Alkohol zum Mitnehmen verkaufen. Und auch der Wein beim Wandern oder das Bierchen mit Freunden im Freien bleibt weiterhin verboten, wie ein Sprecher des Corona-Kommunikationsstabes der Landesregierung volksfreund.de bestätigte. Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit bleibe weiter bestehen. „Der Biergarten dagegen ist ein in sich geschlossenes Areal“, begründete der Sprecher die Ausnahme für die Gastronomie.

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