Ampel lahmgelegt - Schaden nicht von Steuer absetzbar

Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) · Ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz hat eine Ampel lahmgelegt, um schneller zur Arbeit zu kommen. Den Schadenersatz, den er daraufhin zahlen musste, wollte er als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Das Finanzamt lehnte das ab.

Mit einer Klage gegen diese Entscheidung scheiterte der Autofahrer nun vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27. Juni 2008 - Az.: 4 K 1928/07), wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Er musste auf dem Weg zur Arbeit an einer Ampel halten. Die Ampel war seiner Ansicht nach defekt, weil sie nicht auf grün schaltete. Der Autofahrer durchtrennte daraufhin das Stromkabel und fuhr weiter.

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