Angeklagter legt spätes Geständnis ab

Trier · Nach einer längeren Sitzungspause und einem intensiven Gespräch zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hat der 37-jährige Iraker, der sich wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor dem Landgericht Trier zu verantworten hat, ein Geständnis abgelegt.

(neb) Er hat zugegeben, seine Nichte im Frühjahr 2008 und Herbst 2009 mit den Fäusten geschlagen zu haben.

In seiner Einlassung zu Beginn der Verhandlung am heutigen Dienstag hatte der Angeklagte noch darauf beharrt, seine Großnichte habe die Vorwürfe frei erfunden. Der Sinneswandel kam erst nach der Vernehmung des heute 22-jährigen Opfers, die unter Polizeischutz in den Gerichtssaal geführt wurde – ein Großteil ihrer Familie kennt ihren derzeitigen Aufenthaltsort nicht. Während ihrer Aussage musste der Angeklagte auf Beschluss des Gerichts den Saal verlassen, da die junge Frau fürchtete, in Anwesenheit ihres Onkels zu große Angst zu haben, um auszusagen.

In Abwesenheit des Angeklagten bestätigte die 22-Jährige ihre bei der Polizei abgegebenen Angaben. Allerdings kamen wohl auch Staatsanwaltschaft und den Richtern Zweifel, ob der Vorwurf der Freiheitsberaubung aufrechterhalten werden konnte: Sie sei bei ihrem Onkel geblieben, da sie fürchtete, andernfalls geschlagen zu werden, gab die junge Frau zu Protokoll – ob sie faktisch nicht dennoch die Möglichkeit gehabt hätte, aus der Wohnung des Onkels zu entkommen, konnte vor Gericht nicht ermittelt werden.

Nach eine Sitzungspause und einer informellen Verständigung räumte der Angeklagte dann plötzlich die Vorwürfe ein. Am Mittwochvormittag soll das Urteil fallen.

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