Apothekerterminal eingeschränkt zulässig

Kelberg/Mannheim · Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen von Apotheken nicht über ein automatisiertes Terminal abgegeben werden, frei verkäufliche Medikamente darf ein Apotheker dagegen rund um die Uhr über ein solches System vertreiben.

 Zu den neueren Rowa-Produkten gehört der „visavia“-Automat. Hier können Medikamente gekauft werden. Er funktioniert so einfach wie ein Geldautomat.

Zu den neueren Rowa-Produkten gehört der „visavia“-Automat. Hier können Medikamente gekauft werden. Er funktioniert so einfach wie ein Geldautomat.

Foto: Rowa

(sts) Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden. Damit war ein Mannheimer Apotheker mit seiner Klage gegen ein Verbot des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Teil erfolgreich.
Die Richter zeigten sich großzügiger als ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte Ende Juli jegliche Abgabe von Medikamenten über ein Terminal verboten (der TV berichtete).

Das Kelberger Unternehmens Rowa, das solche Terminals herstellt, freut sich über dieses „für Apotheker und Apotheken-Kunden positive Urteil“ des VGH. Damit werde die die Rechtsposition der Nutzer des von Rowa vertriebene Beratungs- und Abgabeterminals „visavia“ gestärkt, allerdings könne diese Rechtsposition „noch weiter ausgebaut und verbessert“, heißt es in der einer Stellungnahme des Kelberger Unternehmens.

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