Auch Koblenz sagt "Nein" zu bekömmlichem Wein

Koblenz/Trier · Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in der Weinwerbung das Wort "bekömmlich" verboten. Die Koblenzer Juristen folgen damit ihren Trierer Kollegen, die schon im Mai dieser Werbung den Riegel vorgeschoben hatten.

(mek) Das Land hält den Begriff wegen seiner gesundheitsbezogenen Aussage für unzulässig. Die Klage einer Pfälzischen Winzergenossenschaft, die schon im Mai vor dem Verwaltungsgericht Trier abgewiesen wurde, hatte auch diesmal keinen Erfolg.

Sowohl in der Etikettierung (Halsschleife) als auch in der Werbung beabsichtigte die Genossenschaft, ihren „Dornfelder Edition Mild“ und ihren „Grauen/Weißen Burgunder Edition Mild“ als bekömmlich zu bezeichnen. Dies sollte suggerieren, dass der Tropfen nur wenig Säure habe und sehr magenverträglich sei.

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