Baby misshandelt: Fünf Jahre Haft für den Vater

Bitburg · Der Vater des misshandelten Bitburger Babys ist heute vor dem Landgericht in Trier zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er hatte gestanden, sein Baby mehrmals misshandelt und lebensgefährlich verletzt zu haben.

Baby misshandelt: Fünf Jahre Haft für den Vater
Foto: Friedemann Vetter

(wie) Kurz vor Verhandlungsbeginn sah es noch nicht so aus, als ob der 32-jährige Bitburger Reue zeigen und die aus medizinischer Sicht eindeutigen Misshandlungen der kleinen Juanna, seiner damals gerade vier Monate alten Tochter, zugeben würde. Doch sein Anwalt Karl-Josef Theisges und vielleicht auch sein Vater, mit dem er kurz vorher noch sprechen durfte, überzeugen Markus G. ein Geständnis abzulegen. Bedingung: Das Urteil geht nicht über eine Haftstrafe von fünf Jahren hinaus.

Ein wochenlanger Prozess und vor allem die für diesen Tag vorgesehene Aussage der 19-jährigen Mutter von Juanna können so vermieden werden. Der 32-Jährige, der bereits wegen Körperverletzung eines dreijährigen Kindes verurteilt ist, habe nicht mit Absicht das Kind misshandelt, aber billigend in Kauf genommen, es lebensgefährlich zu verletzen, sagte G.´s Anwalt.

Dem Gericht reichte die knappe Erklärung. Details, wie es zu den lebensbedrohlichen Verletzungen gekommen ist, blieben unerwähnt. Dass einem Kind gleich acht Rippen gebrochen werden, sei „außergewöhnlich“, selbst durch eine unprofessionelle Reanimation nach einem Atemstillstand, wie von G. behauptet, sei das nicht zu erklären, sagte die Mainzer Rechtsgutachterin Bianca Navarro.

Das bei Juanna im Januar festgestellte Schütteltrauma sei Folge eines sekundenlangen, intensiven Schüttelns, bei dem der Kopf des Babys bis zu 30 Mal hin und her geworfen werde. In 27 Prozent der Fälle endet das tödlich für die Babys. Es sei es ein Wunder, dass es der bald Einjährigen heute so gut gehe, was auch die Oma des Mädchens vor Gericht bestätigte.

G.´s Anwalt sieht den Grund für die Misshandlungen in der „völligen Überforderung“ des Vaters. Das zuständige Jugendamt des Eifelkreises Bitburg-Prüm habe zu spät reagiert und seine Hilferufe nach Unterstützung nicht gehört. Auch wenn G. seine Tochter nicht mit Absicht misshandelt habe, handele es sich, so der Vorsitzende Richter Armin Hardt, um einen „gravierenden, krassen Fall von Kindesmisshandlung“.

Das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte G. zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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