Kriminalität Bandenmäßige Schleuserkriminalität – Anklage gegen libanesisches Familienoberhaupt aus Bitburg

Bitburg · Die Staatsanwaltschaft Trier klagt zwei Mitglieder einer libanesischen Familie aus Bitburg wegen Schleuserkriminalität an. Ihnen wird vorgeworfen, bandenmäßig Syrer nach Deutschland geschleust zu haben.

Bandenmäßige Schleuserkriminalität – Anklage gegen libanesisches Familienoberhaupt aus Bitburg
Foto: dpa/Uli Deck

Bundesweit schlugen Fahnder Ende Oktober zu, um einer Schleuserbande auf die Spur zu kommen. Monatelange soll diese Syrer mit geklauten Visa-Stempel ausgestattet und nach Deutschland geschleust haben.

Kopf der Bande soll ein 55-jähriger Libanese sein, der in Bitburg lebt. Auch dort schlugen Fahnder am 24. Oktober vergangenen Jahres zu. Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen das Familienoberhaupt und seinen 23-jährigen Sohn erhoben. Ihnen wird unter anderem banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen.

Die beiden sollen sich mit zwei weiteren Familienmitgliedern und weiteren Personen zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben. Zwischen Mai 2018 bis September 2019 sollen sie Syrer illegal per Flugzeug nach Deutschland und in die Niederlande eingeschleust haben. Die Syrer wurden mit gefälschten Visa ausgestattet.

Dafür soll die Bande gestohlene Visa-Etiketten verwendet haben. Diese wurden von einem Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Beirut gestohlen und dann der Bande verkauft. Nach ihm wird wohl weiterhin gefahndet.

Die Einreisen der geschleusten Personen erfolgten über die Flughäfen Frankfurt am Main, Düsseldorf, München und Amsterdam. Die Flugreisen wurden, so die Staatsanwaltschaft, jeweils von mindestens einem Familienmitglied begleitet und überwacht. Noch vor der Passkontrolle am Einreiseflughafen wurden den Geschleusten die Pässe wieder weggenommen. Bei der Einreise haben die Flüchtlinge dann Asylanträge gestellt, teilt der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, Peter Fritzen, mit.

Die Schleusungen der Syrer soll großenteils von in Deutschland lebenden Angehörigen in Auftrag gegeben worden sein. Und zwar bei dem 55-jährigen Libanesen in Bitburg. Er soll für die Schleusungen Geld erhalten haben, laut Staatsanwaltschaft zwischen 4500 Euro und 17 000 Euro pro Person. Außerdem soll das Familienoberhaupt die genauen Abläufe der einzelnen Schleusungen von der Beschaffung der Papiere geplant und organisiert haben.

„Ihm werden insgesamt 26 Taten im Zeitraum von Mai 2018 bis September 2019 vorgeworfen“, teilte Fritzen mit. In 15 Fällen seien die Schleusungen gelungen; die geschleusten Syrer seien also unerlaubt nach Deutschland oder die Niederlande eingereist. In 11 Fällen seien die Schleusungen bereits an den Abflughäfen in Beirut, Damaskus, Moskau und Teheran verhindert worden, weil die Visafälschungen bei den Ausreisen an den jeweiligen Flughäfen von der Bundespolizei erkannt worden seien.

Dem Sohn des 55-Jährigen wird vorgeworfen, in sechs Fällen an den Schleusungen beteiligt gewesen zu sein, indem er die geschleusten syrischen Staatsangehörigen vom Abflughafen in Beirut bis nach Deutschland begleitete.

Nach den beiden weiteren Familienangehörigen, die an den Schleusungen beteiligt gewesen sein sollen, wird noch gefahndet. Mitangeklagt sei auch ein 32-jähriger Syrer. Ihm werde Beihilfe bei drei der Schleusungen vorgeworfen. Zudem soll er wie auch der 23-jährige Sohn des 55-Jährigen Kinderpornos besessen haben.

Dem 55-Jährigen außerdem noch vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft soll er einem Angestellten der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm von 500 Euro versprochen haben, wenn er ihm Kopien aus einer Verwaltungsakte gebe, die das Einbürgerungsverfahren seiner Ehefrau betroffen haben soll. Es habe allerdings im Rahmen der Ermittlungen nicht nachweisen lassen, dass die der Behördenmitarbeiter die Kopien tatsächlich dem 55-Jährigen übergeben habe und das versprochene Geld geflossen sei, sagte Fritzen.

Dem Libanesen wird zudem vorgeworfen, in zwei Fällen kleine Mengen Marihuana an den Verwaltungsangestellten verkauft zu haben und einem Polizisten aus der Region eine Stange Zigaretten geschenkt zu haben und zwar als Gegenleistung, dass der Beamte für ihn über seinen dienstlichen Zugang zu dem Zentralen Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrt-Bundesamts unerlaubt eine Halterabfrage durchführte.

Das Landgericht Trier müsse nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, so Fritzen.

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