Prozess Amokfahrt: Eine Frage wird am ersten Verhandlungstag besonders wichtig

Trier · Vor dem Trierer Landgericht beginnt unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer Bernd W. Fragende Blicke richten sich vor allem auf den Angeklagten.

 Trier trauerte nach der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020. Nun beginnt die Aufarbeitung der Ereignisse vor Gericht.

Trier trauerte nach der Amokfahrt vom 1. Dezember 2020. Nun beginnt die Aufarbeitung der Ereignisse vor Gericht.

Foto: imago images/Becker&Bredel/imago stock

Einer der spektakulärsten und wohl emotionalsten Prozesse in Trier beginnt an diesem Donnerstag vor dem Landgericht. Der Trierer Bernd W. muss sich wegen der Amokfahrt in Trier verantworten. Der 51-Jährige soll am 1. Dezember vergangenen Jahres mit einem Land Rover durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein und gezielt Menschen angefahren haben. Fünf Passanten starben: Ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 25, 52 und 73 Jahren. 18 Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. W. ist wegen Mordes angeklagt.

Prozess gegen mutmaßlichen Amokfahrer von Trier beginnt

Der Prozess findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher müssen durch eine Sicherheitsschleuse und sie dürfen in den Sitzungssaal keine Taschen, Rucksäcke, heiße Getränke oder Glasflaschen mitnehmen. Auch Handys müssen vorher abgegeben werden. Laut Gericht soll verhindert werden, dass es zu Übergriffen auf den Angeklagten kommt.

Das Zuschauerinteresse dürfte groß sein. Allerdings werden nur wenige Interessierte den ersten Verhandlungstag „live“ verfolgen können. Wegen Corona ist die Zahl der Sitzplätze auf 23 beschränkt, 13 davon sind für Medienvertreter reserviert. Fast 60 Journalisten aus ganz Deutschland haben sich für den ersten Prozesstag angemeldet. Der Einlass für Zuhörer und Journalisten erfolgt nach der Reihenfolge, in der sie sich vor dem Gericht angestellt haben.

Foto: Die Strecke der Amokfahrt in Trier am Tag der Tat
49 Bilder

Weitere Bilder vom Tag der Amokfahrt in Trier

49 Bilder
Foto: TV/Clemens Sarholz

Die vielleicht wichtigste Frage zu Beginn des Amokfahrt-Prozesses

Der erste Prozesstag dürfte allerdings schnell vorbei sein. Oberstaatsanwalt Eric Samel wird nur die Anklageschrift verlesen. Die umfasst zwar 79 Seiten, der Anklagevertreter wird sich aber wahrscheinlich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Vermutlich wird die Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, die Richterin Petra Schmitz, den Angeklagten fragen, ob er sich an einem der nächsten Prozesstage zu den Vorwürfen äußern wird. Davon wird dann auch der weitere Verlauf des Verfahrens abhängen. Insgesamt 26 Verhandlungstage sind bislang angesetzt. Mit einem Urteil wird Ende Januar gerechnet. Bei einem Geständnis könnte das womöglich auch schneller der Fall sein.

Auch die Hinterbliebenen und Opfer, die als Nebenkläger am Prozess beteiligt sein werden, hoffen, dass sich Bernd W. äußern wird. „Wichtig ist die Antwort auf die Frage ‚Warum’“, formuliert der Trierer Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk. Er vertritt den Bruder einer durch die Amokfahrt gestorbenen Frau. „Wenn es zu Beginn des Prozesses eine Einlassung zur Schuldfrage und zum Motiv gibt, wäre das eine Riesenerleichterung für alle Betroffenen“, sagt Bernd Steinmetz. Er leitet die Telefonseelsorge Trier und betreut für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge Opfer und Hinterbliebene. Für diese dürfte auch das Urteil entscheidend sein. Verurteilt das Gericht Bernd W. wegen Mordes und erkennt bei ihm eine besondere Schwere der Schuld, dann könnte die Haftstrafe bis zu 20 Jahren betragen. Bei verminderter Schuldfähigkeit, womöglich aufgrund von Alkoholismus, würde das Strafmaß geringer ausfallen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort