Behörde lässt freilaufende Rinder erschießen

Kelberg · Weil sie aus Sicht der Verbandsgemeinde-Verwaltung Kelberg eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellten, sind sechs freilaufende Rinder auf Anordnung der Behörde erschossen worden.

Mit diesem Vorgehen ist vor allem der Landwirt, der sich zuletzt um die Herde gekümmert hat, nicht einverstanden. Und möglicherweise hat die Aktion ein juristisches Nachspiel.

Nach eigener Darstellung hat die VG-Verwaltung am 22. Oktober davon erfahren, dass die Tiere, die kurz nach dem Tod des Besitzers im August ausgebrochen waren, mehrfach den Straßenverkehr gefährdet hätten.

Der Sohn des verstorbenen Besitzers der Tiere, der in Süddeutschland lebt, habe zunächst erklärt, er werde sich des Problems annehmen, dann aber der VG mitgeteilt, dass die Tiere sich nicht einfangen ließen und sie daher von einem Jagdscheininhaber erschossen werden sollten.

Anfang Dezember hatte sich Landwirt Günter Romes aus Reimerath in Absprache mit der zuständigen Stelle der VG Kelberg bereit erklärt, die Tiere zu füttern. Seiner Meinung nach hätten die Tiere nicht erschossen werden müssen: „Ich bin überzeugt, dass man sie auch hätte betäuben und dann zum Metzger bringen können.“

Das sieht die VG Kelberg anders. Eine Betäubungsaktion habe keine Aussicht auf Erfolg gehabt, steht für den Leiter des Ordnungsamts der VG, Peter Seifert, fest. Er verweist darauf, dass das Veterinäramt der Kreisverwaltung empfohlen habe, die Rinder, die nie in einem Stall gestanden hätten, wie „Farmwild“ zu behandeln und sie wegen der „Gefahr für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern“ vor Ort zu töten.

Laut Seifert hat der Besitzer der Tiere inzwischen offenbar eine Rechtsanwältin eingeschaltet und will die Behörde und den Tierarzt verklagen.

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