Behörde stoppt Klärschlammtrocknungsanlage

Platten · Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz hat die Genehmigung für die Klärschlammtrocknungsanlage bei Platten aufgehoben. Dies hat die Behörde per Pressemitteilung bekannt gegeben.

 Die Ablufttürme der Klärschlammtrocknungsanlage Platten. Foto: Marion Maier

Die Ablufttürme der Klärschlammtrocknungsanlage Platten. Foto: Marion Maier

Hintergrund der Entscheidung: Seit dem die Anlage 2009 in Betrieb genommen wurde, haben sich immer wieder Plattener über Geruchsbelästigungen beschwert. 385 Bürger haben per Unterschrift gefordert, die Anlage abzuschalten. Auch der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, die Anlage zu stoppen. Die Behörde hatte die Firma zuletzt aufgefordert, eine Lösung für das Problem zu präsentieren und ihr dafür eine Frist gesetzt. Die Betreiberfirma wollte daraufhin einen 61 Meter hohen Kamin errichten. Denn wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, bewirkt ein Kaltluftsee, der sich häufig in 80 Metern über Platten bildet, dass die Abluft nicht abziehen kann.
Wie sich im Genehmigungsverfahren laut SGD Nord zeigte, müsste für den Bau eines solchen Kamins der für den Anlagenstandort geltende Bebauungsplan geändert werden. Die Ortsgemeinde Platten als Trägerin der kommunalen Planungshoheit war dazu jedoch nicht bereit. Sie hat den Kamin abgelehnt, weil er sich ihrer Meinung nach negativ auf das Landschaftsbild und die weitere Entwicklung Plattens als Tourismusgemeinde auswirken würde.
Da sich somit keine technische Lösung für das Geruchsproblem realisieren lässt, hat die SGD Nord nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 7. September die Genehmigung für die Klärschlammtrocknungsanlage zurückgenommen.
Gegen die Ablehnung des geplanten Abluftkamins und gegen die Rücknahme der Genehmigung steht der Betreiberfirma der Verwaltungsrechtsweg offen.

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