Beihilfe zum Drogenhandel: Bewährungsstrafe für 31-Jährige

Trier · Eine 31-Jährige ist von der 3. Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

(red) Das Gericht sah es für erwiesen an, dass die Frau ihren damaligen Lebensgefährten bei dessen Rauschgiftgeschäften unterstützt hat. So hat sie im Oktober 2007 in Absprache mit ihrem Freund 2,2 Kilo Amphetamin in der gemeinsamen Wohnung aufbewahrt, die für den Weiterverkauf bestimmt waren. Mit dem Drogenverkauf finanzierte sich das Paar den Lebensunterhalt.

Darüber hinaus hat die Frau ihr Konto für die Drogengeschäfte zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug durfte sie für den Eigengebrauch auf die Drogen zugreifen. Die 3. Große Strafkammer verurteilte die 31-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten – die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ging eine Absprache voraus.

Den Lebensgefährten sowie einen Mitangeklagten der Rockergruppe "Banditos" hatte die Kammer bereits im Juli 2008 rechtskräftig wegen Drogenshandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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