Beihilfen: EU will Verfahren gegen Flugplatz Hahn einleiten

Lautzenhausen · Der Flughafen Hahn kommt nicht zur Ruhe: Nach dem Aus der Passagiergebühr und dem Streit über die zukünftige Zusammensetzung der Betreibergesellschaft, hat die EU nun begründet, warum sie ein Verfahren wegen unzulässiger staatlicher Hilfe für den Hahn einleiten will.

(wie) Womöglich muss die Betreibergesellschaft des Flughafens Hahn vom Land Rheinland-Pfalz gezahlte Subventionen in Millionenhöhe zurückzahlen. Die EU-Kommission hat nun veröffentlicht, warum sie ein Verfahren gegen den Hunsrückflughafen wegen unzulässiger Beihilfen einleiten wird. Auch die vom Hahn aus fliegenden irischen Fluggesellschaft Ryanair steht im Visier der EU-Prüfer. Sie erhält nach der nun veröffentlichten Begründung des Verfahrens nicht nur Zuschüsse für neue Flugverbindungen ab den Hunsrück, sondern auch Sonderkonditionen bei den Flughafengebühren. Damit werde Ryanair bevorzugt, kritisieren die EU-Wettbewerbshüter.

Die irische Fluggesellschaft hatte kürzlich damit gedroht, sich komplett vom Hunsrück zurückzuziehen, falls die von der Betreibergesellschaft geplante Passagiergebühr kommt. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrik Hering hatte daraufhin die Gebühr gestoppt. Das Land habe sich damit erpressbar gemacht, kritisiert Peter Pferdekemper, Chef des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbunds. Es sei fraglich, ob der Hahn jemals ohne staatliche Subventionen überleben könnte, sagt Pferdekemper. Diese dürften dann aber nicht nur einer Fluggesellschaft wie etwa Ryanair zugute kommen.

Es seien keine unzulässigen Beihilfen gewährt worden, sagt eine Flughafensprecherin. Daher geht man auf dem Hahn als auch im Wirtschaftsministerium davon aus, dass die EU das Verfahren einstellen wird. Das Land, das mit 17,5 Prozent am Hahn beteiligt ist, habe sich wie ein Privatinvestor verhalten mit der Absicht, Gewinne mit dem Flughafen zu erzielen, sagt ein Ministeriumssprecher.

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