Justiz Bekannte Querdenkerin aus der Region Trier zu 14-monatiger Bewährungsstrafe verurteilt

Trier · Ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung — so lautet das Urteil des Trierer Landgerichts gegen eine in der Region bekannte Querdenkerin. Doch schon droht der 62-Jährigen eine neue juristische Auseinandersetzung.

 Die in der Region bekannte Querdenkerin stand schon mehrfach vor Gericht. Zuletzt wurde die 62-Jährige vom Trierer Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Die in der Region bekannte Querdenkerin stand schon mehrfach vor Gericht. Zuletzt wurde die 62-Jährige vom Trierer Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Eine in der Region bekannte Kinderärztin und Querdenkerin ist vom Trierer Landgericht in einem Berufungsverfahren zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Die 62-Jährige habe sich unter anderem der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Trunkenheit im Verkehr schuldig gemacht, sagte eine Sprecherin des Gerichts unserer Redaktion. In das Urteil seien Strafen aus einem vorausgegangenen Urteil mit eingeflossen, so die Sprecherin.