Bernkastel-Kues: Ständer sind Stein des Anstoßes

Es brodelt in der Stadt Bernkastel-Kues: Aufgrund einer Sondernutzungsatzung, die sowohl die gastronomische Nutzung als auch den Außenverkauf der Einzelhändler entlang öffentlicher Straßen regelt, fühlt sich ein Teil von Einzelhändlern ungleich behandelt.

Der „Stein“, besser gesagt der „Ständer“ des Anstoßes ist die Außenwarenpräsentation. Die Satzung regelt, dass die Ausdehnung von Warenpräsentation und -verkauf nur unter bestimmten Auflagen erlaubt ist „im Sinne eines ungehinderten Verkehrs- und Passantenflusses“. Wobei jene Betriebe, die an der Hauptdurchgangsstraße (Brückenkopf, Am Markt, Römerstraße, Burgstraße) liegen, erst mit Beendigung des Lieferverkehrs um 11 Uhr ihre Tische und Stühle sowie Warenständer auf den eingezeichneten Flächen nach draußen stellen dürfen. Doch genau hier liegt für viele der Knackpunkt: Für alle, die an den übrigen (Neben)-Straßen und Plätzen Anlieger sind, gilt diese zeitliche Regelung nicht. Eine Ungleichbehandlung, die laut Aussage von Benachteiligten so nicht akzeptiert werden könne.Claudia Adam vom „Landsknecht“ macht noch auf eine andere Tatsache aufmerksam: „Wenn den Anliegern in den Hauptstraßen schon aufgrund des Lieferverkehrs Einschränkungen gemacht werden, dann müsste der auch bis zur vorgegebenen Zeit von 11 Uhr durch sein“. Das aber sei oftmals nicht der Fall.

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