Bernkastel-Kues/ Trier: Genehmigung von Mobilfunkanlagen noch nicht entschieden

(m.a.) Mit einem genehmigten Bauantrag könnte Vodafone die Anlage auf dem Schwesternwohnheim des Cusanus-Krankenhauses in Betrieb nehmen.Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hatte dem Mobilfunkbetreiber Vodafone die Inbetriebnahme der bereits montierten Mobilfunkantenne untersagt.

Grund war die fehlende Baugenehmigung. Die Verwaltung hatte den Betreiber aufgefordert, einen Bauantrag zu stellen. Hiergegen hat Vodafone vor dem Verwaltungsgericht Trier geklagt. In der Verhandlung am Mittwoch nun wies das Verwaltungsgericht darauf hin, dass die Frage der Genehmigung von Mobilfunkanlagen in Rheinland-Pfalz noch nicht entschieden sei. Selbst unter der Annahme einer Genehmigungspflicht sei nach Aktenlage kein Grund erkennbar, der gegen die Erteilung einer Baugenehmigung spreche. Deshalb sei rechtlich zweifelhaft, dass allein die fehlende Baugenehmigung die Nutzungsuntersagung der Kreisverwaltung rechtfertige. Da Vodafone auch zwischenzeitlich den geforderten Bauantrag eingereicht hat, wurde auf Vorschlag des Verwaltungsgerichtes der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet. Danach verpflichtete sich der Mobilfunkbetreiber die Anlage solange nicht in Betrieb zu nehmen, bis über den vorliegenden Bauantrag entschieden ist.

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