Bernkastel-Wittlich: Kinderbeförderung in Bussen: Trotz neuem Urteil bleibt alles beim Alten

Zu direkt spürbaren Auswirkungen wird das kürzlich ergangene Urteil zur Beförderung von Kindergartenkindern im Kreis Bernkastel-Wittlich wohl kaum führen. Der Sprecher der Kreisverwaltung Alfons Kuhnen sagte: „Wir erfüllen den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.“ Von daher werde grundsätzlich nichts geändert.Dennnoch werde die Kreisverwaltung im Februar Gespräche mit allen Verkehrsunternehmen führen, um im Erfahrungsaustausch auszuloten, ob weitere, bezahlbare Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden könnten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Oberverwaltungsgerichts-Urteil zu einer Klage aus dem Kreis Trier-Saarburg bestätigt. Der Tenor des Urteils: Der Landkreis hat die Aufsichtspflicht bei der Beförderung der Kindergartenkinder und nicht die Eltern. Dennoch ist der Landkreis nicht verpflichtet, bei der von ihm gewährleisteten Busbeförderung eine Aufsichtperson zu stellen. Die Kindergartenkinder können per Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) befördert werden.Für Kuhnen ist klar: „Die Gerichtsentscheidung bringt in der Sache nichts Neues.“ Neu sei lediglich, dass die Haftung nun geregelt sei, falls etwas passiere.Das mag für die Eltern wenig beruhigend sein. Doch Fakt ist: Das Problem der Kinder-Beförderung im Linienbus betrifft im Kreis nur eine kleine Gruppe von Kindern. Lediglich zu fünf von 75 Kindergärten im Kreis fahren die Kleinen mit dem Linienbus und das auch nicht immer.

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