Bernkastel-Wittlich: Neues Kapitel im Streit um die B 50 neu

Der Rechtsstreit um die B 50 neu geht nach den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Januar weiter. Im Verfahren zum zweiten Abschnitt der Straße, dem Hochmoselübergang, hat das unterlegene Land Revision eingelegt. Mit dieser Revision wird sich nun das höchste, deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig befassen. Prof. Bernhard Stüer, juristischer Vertreter des Landes, rechnet mit einem dreiviertel bis ganzen Jahr, bis zum Start der Verhandlung in Leipzig. Für den ersten Abschnitt der Straße (Wittlich bis Platten) hingegen soll in einem Monat Spatenstich sein. Hier hatte das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom Januar keine Revision zugelassen und und das Land gibt der Beschwerde wegen Nicht-Zulassung der Revison, die der Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland eingereicht hat, keine großen Chancen.

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