Betrüger kommt mit Bewährung davon

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwochvormittag einen 37-jährigen Mann wegen Betrugs und Inverkehrbringens von Falschgeld zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

(neb) Der Angeklagte gab im Prozess zu, zwei Männer aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm an der Nase herumgeführt und sie um 15.000 Euro und eine – allerdings gefälschte – Stradivari-Geige erleichtert zu haben.

Auf eine Anzeige hin hatte sich der damals 30-Jährige mit einem Komplizen im Frühjahr 2004 bei dem Hotelbesitzer und dem vor einem Jahr verstorbenen Immobilienmakler gemeldet und Interesse an einem Hotel, das die beiden Eifeler zum Verkauf anboten, gezeigt. Er sei im Auftrag eines Scheichs unterwegs, ließ der Angeklagte die beiden glauben. Mehrere Treffen fanden statt, bei denen es nicht nur um den Verkauf des im Eifelkreis Bitburg-Prüm gelegenen Hotels, sondern auch um eine angebliche Stradivari-Geige des Immobilienmaklers ging. Diese wollte der Angeklagte für 30.000 Euro kaufen und nahm sie nach einem Treffen im März 2004 mit, um sie in Italien überprüfen zu lassen.

Bei weiteren Zusammenkünften einigten sich die Männer auf die Zahlungsmodalitäten für den Hotelkauf: Die angeblichen Käufer erklärten sich bereit, 500.000 Euro zu überweisen. Außerdem wollten sie dem Hotelbesitzer und dem Immobilienmakler rund 150.000 Euro oder 234.808 Schweizer Franken beim nächsten Treffen bar übergeben. Im Gegenzug erklärten sich die beiden Eifeler bereit, dem Angeklagten, der sich ja als Vermittler des Geschäfts ausgab, 15.000 Euro zu zahlen. Während der Hotelbesitzer wie vereinbart zur nächsten Zusammenkunft 15.000 Euro mitbrachte, übergab der Angeklagte den beiden Männern drei in Zellophan eingewickelte Bündel Schweizer Franken, nahm seinen Geldanteil und verschwand mit den Worten, er müsse das Geld auf Echtheit prüfen. Das jedoch hätten auch die beiden Eifeler besser sofort tun sollen: Wie sie später feststellten, waren die Schweizer Franken gefälscht: Ihnen war Spielgeld aus einer belgischen Spielbank untergejubelt worden – auf der Rückseite der Scheine war die Aufschrift gedruckt: „Doppelt ärgerlich. Sei nicht so gierig“.

Im Prozess räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Ob die angebliche Stradivari-Geige jedoch tatsächlich aus der Hand des Meisterbauers stammt, bleibt ungewiss, ist aber wohl unwahrscheinlich: Das Stück ist verschollen, der Komplize des 37-Jährigen soll es an sich genommen haben. Dennoch wäre eine echte Stradivari sicherlich für mehr als 30.000 Euro verkauft worden, waren sich Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidiger in der Verhandlung einig.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem ehemaligen Hotelbesitzer, dessen Hotel inzwischen zwangsversteinert wurde. Die Verwandten des Angeklagten – im Gerichtssaal zahlreich vertreten – hatten zusammengelegt, so dass dem Mann noch im Gerichtssaal die geschuldeten 15.000 Euro in bar zurückgegeben wurden. Eine Polizistin bestätigte die Echtheit der Scheine.

Diese direkte Schadenswiedergutmachung sowie die Tatsache, dass der Mann insgesamt mehrere Monate in Untersuchungshaft saß, stimmte das Gericht offenbar milde: Es verurteilte den 37-Jährigen – im Einklang mit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung – wegen Betrugs und Inverkehrsbringens von Falschgeld zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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