Bewährung für 34-jährigen Brandstifter

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat heute Vormittag einen 34-Jährigen aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, im Sommer 2008 in acht Fällen auf Feldern in der Verbandsgemeinde Neuerburg Heu- und Strohballen angezündet zu haben.

(neb) Das Gericht erkannte bei dem arbeitslosen Maurer eine verminderte Schuldfähigkeit an – ein Gutachter hatte diese in einer Untersuchung im vergangenen Jahr „nicht ausschließen können“.

Der heute 34-Jährige war zu den Tatzeitpunkten im Sommer 2008 jeweils stark alkoholisiert gewesen. Eine Kiste Stubbi habe er damals täglich getrunken, sagte der Angeklagte aus, der seit Oktober einen stationären Alkohol-Entzug in einer Klinik in Daun macht. Darüber hinaus war bei ihm Anfang 2008 eine Psychose diagnostiziert worden.

Zu seinem Motiv gab der Mann an, dass er die „Statistik der Feuerwehreinsätze erhöhen“ wollte. Er war selbst seit 1991 Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr und beteiligte sich auch an den Löscharbeiten der von ihm verursachten Bränden.

Der arbeitslose Maurer war dem Amtsgericht nicht unbekannt: Bereits vor einem Jahr, im Januar 2009, war der Mann wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Diebstahls und Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da sich die ihm heute zur Last gelegten Brandstiftungen ebenfalls in dem Zeitraum vor der ersten Verurteilung ereignet hatten, wurde heute unter Einbeziehung der letztjährigen Strafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine vierjährige Bewährungsfrist.

„Wir machen hier eine Punktlandung“, machte Richter Udo May dem Angeklagten deutlich, „einen Tag mehr – und es hätte nicht mehr zu einer Bewährung gereicht.“ Er ermahnte den Mann, seine Sucht-Probleme konsequent weiterzubekämpfen.