Justiz Bewährung für dementen Täter - Kein Psychiatrie-Aufenthalt für 91-jährigen Wittlicher

Trier · Berufungsverfahren: Ein 91-jähriger Wittlicher, der seine Frau töten wollte, muss nicht in die Psychiatrie.

Justiz : Bewährung für dementen Täter - Kein Psychiatrie-Aufenthalt für 91-jährigen Wittlicher
Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

() Ein 91-jähriger Demenzkranker, der versucht hat, seine Ehefrau zu töten, muss zunächst nicht dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das entschied das Trierer Landgericht in einem Berufungsverfahren. Das Gericht hatte den Mann bereits im Mai vergangenen Jahres zu einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jedoch aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Trier zurück verwiesen. Der Gerichtshof bemängelte, dass die Richter keine alternative Unterbringung zur Psychiatrie geprüft hätten.

Der Mann hat im November 2016 nach einem Streit die sieben Jahre jüngere Frau zunächst gewürgt und anschließend mit einer Pistole bedroht. Als diese aus dem Haus in Wittlich fliehen konnte, hat er auf sie geschossen ohne sie zu treffen. Daraufhin hat er die Frau in einem Nachbarhaus gesucht und den Hausbesitzer mit der Pistole bedroht.

Bereits ein Jahr zuvor soll der seit einiger Zeit an Demenz leidende Mann seine Frau bedroht und gewürgt haben. Die Lebensgefährtin hat im Prozess vor dem Trierer Landgericht, gesagt, dass sich ihr Mann seit einer Operation mit Vollnarkose wenige Monate vor der Tat stark verändert habe und sie ihn nicht mehr wieder erkenne.

Das Gericht entschied nun im zweiten Verfahren, dass der Senior, der sehr gebrechlich wirkt, dass die Unterbringung in einer Psychiatrie unter Auflagen ausgesetzt werden kann, wenn er in einem auf Demenzkranke spezialisiertem Pflegeheim betreut wird. Der Mann muss sich regelmäßig in der psychiatrischen Klinik vorstellen und seine ärztlich verordneten Medikamente nehmen.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Trierer Landgericht einen 83-jährigen Demenzkranken, der seine Frau getötet hat, zu einer dauerhaften Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie verurteilt. Eine Betreuung in einem speziellen Pflegeheim, hielten die Richter für nicht gerechtfertigt, weil von dem Mann weiter eine Gefahr ausgehe. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil.

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