Bewährungsstrafe für brutalen Schläger in Gerolstein

Daun/Gerolstein · Einem Kumpel hat ein 32-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und auch zwei Frauen hat er verprügelt. Wegen den Körperverletzungen ist der vorbestrafte Angeklagte vom Dauner Amtsgericht zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

(vog) Am 23. September 2009 krakeelte der 32-Jährige gegen 1.10 Uhr vor einer Kneipe in der Gerolsteiner Innenstadt. Auf die Bitte eines Bekannten hin, leiser zu sein, folgte ein Gerangel.

Passanten trennten die Streithähne. Doch damit nicht genug. Der Angeklagte fühlte sich vom vermeintlichen Kontrahenten weiterhin provoziert und schlug mit einer Bierflasche zu. Der Verletzte musste mit einer Platzwunde am Hinterkopf ins Gerolsteiner Krankenhaus.

Bei der Verhandlung vorm Dauner Amtsgericht gibt der Angeklagte die Tat unumwunden zu. Auch die Körperverletzungen, bei denen zwei Frauen am 9. Dezember Platzwunden erlitten, gesteht er mit der lapidaren Antwort: „Klar, da bin ich auch ausgetitscht.“

Damals wollte er aus der Wohnung seiner Ex-Partnerin, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat, ein Fernsehgerät abholen. Bei der Suche nach der Fernbedienung kam es zum Streit. Die Ex-Partnerin hatte die dreijährige Tochter auf dem Arm als der Angeklagte sie gegen den Schrank schleuderte und ihr anschließend einen Schlag gegen den Mund versetzte. Als er bereits die Wohnung (mit dem Fernseher unterm Arm) verlassen hatte, kam er zurück, um mit der Schwester der jungen Mutter zu streiten.

Laut Anklageschrift ergriff er den Kopf der zierlichen Frau und schlug ihn mehrmals gegen die Wand bis über den Augen Platzwunden klafften. Staatsanwalt Klaus Pallien bescheinigt dem gebürtigen Dauner eine Neigung zu brutalen Handgreiflichkeiten. Da der vorbestrafte 32-Jährige (Urkundenfälschung und Drogenhandel) sich auch von der laufenden Bewährung bis Ende 2010 nicht von weiteren Straftaten abhalten ließ, stellt Pallien ihm keine günstige Sozialprognose aus. Er plädiert auf neun Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Vor allem, da zwei Tage vor dem erneuten Prozess, die Bewährung eines vorherigen Urteils aufgehoben wurden und der Angeklagte definitiv für fast zwei Jahre ins Gefängnis muss.

Verteidiger Albert Hacken meint: „Würde die neue Strafe zur Bewährung ausgesetzt, bestünde für die Zeit nach der Haft der Anreiz sich gesetzestreu zu verhalten.“ Auch Richter Hans Schrot will dem Angeklagten diese Chance einräumen, weil er bisher nicht einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraft ist. Er urteilt auf neunmonatige Freiheitsstrafe mit der extrem langen Bewährungszeit von fünf Jahren. So bleiben nach der zweijährigen Haft noch drei Jahre übrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Einspruch gegen die Bewährung einlegen kann.

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