Bewährungsstrafe für Urkundenfälschung

Wittlich · Das Wittlicher Amtsgericht hat heute einen 36-Jährigen wegen gewerbsmäßiger Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen in zwei Fällen und der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urkundenfälschung in 37 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Bewährungsstrafe für Urkundenfälschung
Foto: Friedemann Vetter

(mai) Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann drei gefälschte Stempel verkauft hatte, mit denen Autos in Daun und Ulmen unter anderem eine gültige Hauptuntersuchung für den Export bescheinigt wurde. Auch der Angeklagte selbst hat einen solchen Stempel mehrfach verwendet haben, um Autos leichter nach Polen exportieren zu können. Für den Angeklagten sprach laut Richter Joseph Thul, dass er vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und nicht vorbestraft war. Auch dass er die fünfmonatige Untersuchungshaft 1000 Kilometer von seiner Frau und seinen Kindern entfernt habe verbringen müssen, rechnete der Richter dem Angeklagten an. Dennoch sprach Thul auch von organisierter Kriminalität und dass das Verhalten des Angeklagten möglicherweise dazu beigetragen habe, dass Todesschleudern statt Autos auf den Straßen fuhren. Verteidiger Otmar Otmar Schaffarczyk sagte dem TV: "Die Haft hat den Mann gebrochen." Sein Mandant nahm das Urteil an.

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