Wahlen Ortsbürgermeister verzweifelt gesucht

Trier · Bis Montag noch können sich Bewerber melden. Doch nicht in allen Ortsgemeinden wird es Kandidaten geben.

 Am 26. Mai werden auch zahlreiche Ortsbürgermeister gewählt. Doch längst nicht in allen Gemeinden gibt es Kandidaten.

Am 26. Mai werden auch zahlreiche Ortsbürgermeister gewählt. Doch längst nicht in allen Gemeinden gibt es Kandidaten.

Foto: TV/Fritz-Peter Linden

Der Countdown läuft. Noch bis Montag, 18 Uhr. Bis dahin können sich Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters melden. In allen über 2000 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz werden bei der Kommunalwahl am 26. Mai neue, ehrenamtliche Bürgermeister gewählt. Doch nicht überall wird es Kandidaten geben. „Ich vermute, dass wir leider nicht in jeder Gemeinde einen Ortsbürgermeister finden werden“, sagte kürzlich Moritz Petry, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Südeifel. Seiner Einschätzung nach wird es auch Fälle geben, in denen sich keine ersten oder zweiten Beigeordneten finden werden. Dann muss der Bürgermeister der Verbandsgemeinde die Geschäfte der jeweiligen Ortsgemeinde übernehmen.

Das Problem ist in vielen Orten bekannt: Es wird immer schwieriger, die Bürger davon zu überzeugen, sich politisch zu engagieren. Auch die Parteien und Wählervereinigungen suchen mitunter händeringend nach Personal und Aktiven. Während die Kandidaten für die Räte 18 Jahre alt sein müssen, wenn sie gewählt werden sollen, müssen die Bewerber für das Amt des Ortsbürgermeisters mindestens 23 Jahre alt sein.

Und sie müssen spätestens wenn sie gewählt worden sind, in der Gemeinde wohnen, die sie künftig vertreten werden. Dabei muss der Bewerber nicht unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wählbar sind auch Staatsangehörige eines anderen EU-Landes.

Das Wahlrecht spricht zudem davon, dass die Kandidaten für die Bürgermeister-Posten „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten“. Ein Bürgermeister darf nicht im Dienst der Gemeinde, der Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, in dem die Ortsgemeinde Mitglied ist, stehen.

Damit sollen Interessenskonflikte verhindert werden. Während es für hauptamtliche Bürgermeister bei der Bewerbung eine Altersgrenze von 65 Jahren gibt, gilt die für die ehrenamtlichen Bürgermeister nicht.

Offiziell sind die Ortsbürgermeister zwar ehrenamtlich tätig. Allerdings erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die sich nach der Höhe der Einwohner ihres Ortes richtet. Diese Entschädigung geht von 296 Euro bis zu 2488 Euro monatlich. Wenn am Montag die Bewerbungsfrist für die Ortsbürgermeister endet, beginnt die Arbeit der örtlichen Wahlausschüsse. Sie müssen über die Zulassung oder die Zurückweisung der Vorschläge beraten. Die zugelassenen Bewerber werden dann dem Landeswahlleiter gemeldet. Erst dann gibt es einen Überblick über alle sich zur Wahl stellenden Kandidaten und auch über die Orte, in denen es keinen Bewerber gibt.

Findet sich in Ortsgemeinden kein Kandidat für den Bürgermeisterposten, dann  wählt der neue Ortsgemeinderat in seiner ersten Sitzung nach den Kommunalwahlen einen Bürgermeister. Falls sich dann ein Kandidat finden sollte.

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