Justiz Bistum Trier mahnt Priester: Kirchenasyl nur im Härtefall gewähren

Trier · Kirchenasyl: Ein aktueller Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis lässt die Debatte in Rheinland-Pfalz wieder aufleben. Und er zeigt, wie schwierig die Gemengelage ist.

 Symbolträchtige Geste: Flüchtlinge entrollen ein Transparent in einer Kirche  – hier im Regensburger Dom St. Peter.

Symbolträchtige Geste: Flüchtlinge entrollen ein Transparent in einer Kirche – hier im Regensburger Dom St. Peter.

Foto: dpa/Armin Weigel

In Rheinland-Pfalz gibt es abermals Streit um das Thema Kirchenasyl. Hintergrund ist die Aufnahme eines ausreisepflichtigen Sudanesen durch eine evangelische Gemeinde im Hunsrück. Der zuständige Rhein-Hunsrück-Kreis dringt auf die Abschiebung des Mannes nach Italien. Das Mainzer Integrationsministerium wies die Kommune dagegen laut Landrat Marlon Bröhr (CDU) an, auf Polizeimaßnahmen zu verzichten.

„Ich spreche Integrationsministerin Anne Spiegel jegliches Rechtsverständnis ab“, kommentierte CDU-Geschäftsführer Jan Zimmer das Verhalten der Grünen-Politikerin. Wenn mehrere Gerichte festgestellt hätten, dass der Sudanese abzuschieben sei, könne sich eine Ministerin nicht dagegenstellen.

Eine Sprecherin des Ministeriums verwies dagegen auf eine Vereinbarung von rheinland-pfälzischen Kirchen und Kommunen, nicht mit Polizeimaßnahmen gegen ein Kirchenasyl vorzugehen. „Diese Kirchenasyle polizeilich aufzulösen, ist in Rheinland-Pfalz nicht die Praxis – und ein Tabubruch“, so die Spiegel-Sprecherin.

Im Mai vergangenen Jahres hatten sich Landesregierung, Kommunen und Kreise zu einem Spitzengespräch über das leidige Thema getroffen. Dabei verwies Innenminister Roger Lewentz (SPD) auf eine ältere Vereinbarung zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), wonach das Kirchenasyl unangetastet bleiben soll. Demnach werden die besonderen Härten eines Falles noch einmal in einem Dossier zusammengestellt, das dann erneut vom Bamf geprüft wird.

In den zurückliegenden Monaten ist die Zahl der Kirchenasyl-Fälle nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche stetig gestiegen – auf zuletzt bundesweit 522. Rund 90 Prozent davon sind sogenannte Dublin-Fälle, heißt: Die Betroffenen müssten eigentlich in das EU-Erst­einreiseland zurückgeschickt werden, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist von sechs Monaten ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig. Im August wurde die Frist auf 18 Monate verlängert.

In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell 33 Fälle von Kirchenasyl, etwa doppelt so viele wie vor einem Jahr. Im Saarland wurden im vergangenen Jahr 52 Fälle von Kirchenasyl gemeldet, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2015. Im Bistum Trier führt man den starken Anstieg auf die ebenfalls steigende Zahl abgelehnter Asylanträge zurück, wie es in einem unserer Zeitung vorliegenden internen Schreiben des Trierer Generalvikars Ulrich Graf von Plettenberg an alle Pfarrer heißt.

Darin wird ausdrücklich auf die drei Jahre alte Absprache zwischen Kirchen und Staat verwiesen, in der vereinbart wurde, welche Schritte in einem solchen Fall  unternommen werden. Der Verwaltungschef des Trierer Bischofs Stephan Ackermann ermahnt in dem Schreiben, dass Kirchenasyl „kein politisches Instrument“ sein dürfe, „sondern ultima ratio“, also der letzte Lösungsweg, wenn alle anderen gangbaren bereits ausgeschöpft wurden.

Mit der Gewährung von Kirchenasylen werde nicht das Ziel verfolgt, den Rechtsstaat infrage zu stellen, so der Generalvikar. Und: Eine anstehende Rückführung in einen Unterzeichnerstaat der Dublin-Verordnung sei für sich genommen noch kein Anlass für die Gewährung eines Kirchenasyls. Das Bistum Trier will das Kirchenasyl nur unterstützen, „wenn ein begründeter Härtefall vorliegt, also eine schwerwiegende Gefahr für den Geflüchteten durch Abschiebung droht“, stellt der Generalvikar klar. In den vergangenen Jahren waren es im Bereich des Bistums Trier „jeweils einige Dutzend Fälle von Kirchenasyl“, sagte Bischofssprecherin Judith Rupp auf Anfrage unserer Zeitung. Dabei sei es mehrheitlich darum gegangen, „dass Familien nicht auseinandergerissen werden“. In der Regel sei dies auch gelungen.

Ob es – neben dem Bekannten Fall im Rhein-Hunsrück-Kreis – weitere Fälle von Kirchenasyl im Bereich des Bistums gibt, wollte Rupp nicht sagen.

Besonders gut scheinen die zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor drei Jahren ausgehandelten Vereinbarungen in der Praxis nicht zu funktionieren. In einem weiteren internen Schreiben des Trierer Generalvikars heißt es, dass sich bundesweit die „kirchenasylgewährenden Gemeinden und Orden in einem erheblichen Ausmaß nicht an die vereinbarten Verfahrenswege gehalten“ hätten.

Dass der Fall des Sudanesen im Rhein-Hunsrück-Kreis dazu gehört, steht für den rheinland-pfälzischen CDU-Fraktionschef Christian Baldauf fest. Unter Verweis auf zwei Gerichtsurteile, darunter eins vom Trierer Verwaltungsgericht, sagt Baldauf: „Wenn eine Kirchengemeinde sagt, da halten wir uns nicht dran, dann verletzt sie geltendes Recht.“

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