Bitburg/Linnich: Teilfreisprüche mit fadem Beigeschmack im “Gauleiter-Prozess”

(iz) “In dubio pro reo”, im Zweifel für den Angeklagten: Dieser juristische Grundsatz kam bei der Urteilsfindung im sogenannten “Gauleiter-Prozess” voll zum Tragen: Der angeklagte 50-jährige Polizeihauptkommissar des “Instituts für Aus- und Fortbildung Linnich” wurde zu 60 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Volksverhetzung, Körperverletzung, Diebstahl und Untreue, diese Taten wurden dem Polizisten zur Last gelegt: Was am letzten Verhandlungstag noch übrig blieb, war aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine recht magere Anklage. “Ich nehme es vorweg, von den Tatvorwürfen hat sich nur die Untreue und die Körperverletzung bewiesen. Der Rest der Anklageschrift hat sich nicht bestätigt beziehungsweise beweisen lassen”, so die Staatsanwaltschaft.

(iz) “In dubio pro reo”, im Zweifel für den Angeklagten: Dieser juristische Grundsatz kam bei der Urteilsfindung im sogenannten “Gauleiter-Prozess” voll zum Tragen: Der angeklagte 50-jährige Polizeihauptkommissar des “Instituts für Aus- und Fortbildung Linnich” wurde zu 60 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Volksverhetzung, Körperverletzung, Diebstahl und Untreue, diese Taten wurden dem Polizisten zur Last gelegt: Was am letzten Verhandlungstag noch übrig blieb, war aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine recht magere Anklage. “Ich nehme es vorweg, von den Tatvorwürfen hat sich nur die Untreue und die Körperverletzung bewiesen. Der Rest der Anklageschrift hat sich nicht bestätigt beziehungsweise beweisen lassen”, so die Staatsanwaltschaft.

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