18 Monate fürs Linien ziehen

BITBURG. Zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung hat das Amtsgericht Bitburg einen Sachsen verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte er einer Minderjährigen unter anderem Kokain gegeben.

Schon gewöhnlicher Konsum illegaler Drogen wird von der Justiz geahndet. Ein Angeklagter vor dem Amtsgericht Bitburg musste nun die Erfahrung machen, dass die Weitergabe von Kokain an Minderjährige noch härter bestraft wird. Haar-Test auf Drogen nach einem Jahr

Überhaupt etwas mit Drogen zu tun zu haben, leugnete der Angeklagte Erich Happel (Name geändert) von der ersten bis zur letzten Minute des Prozesses. Er sei schließlich Sportler und Trainer von Jugendmannschaften, sagte der jung wirkende, rund 40-jährige Sachse. Er habe noch nie etwas mit Drogen zu tun gehabt. Die sexuelle Beziehung zu der heute 18-jährigen Hauptzeugin Petra Müller (Name geändert) leugnete er hingegen nicht. Bis zu 100 Mal habe er das Mädchen getroffen und mit ihr mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt. Das Verhältnis mit der damals 15-Jährigen hatte Happel nach einer Familienfeier der Familie Happel begonnen. Zu diesem Zeitpunkt war Müller mit Erich Happels Neffen liiert. In diesen Punkten deckten sich die Aussagen von Angeklagten und Zeugen. Erich Happel berichtete davon, dass die Beziehung zu der Minderjährigen irgendwann eingeschlafen sei. Monate später habe er davon erfahren, dass seine Ex-Freundin ihn bezichtige, ihr Kokain gegeben zu haben. "Ich konnte das nicht glauben und habe mir noch nicht einmal einen Anwalt genommen", sagte Happel. Bei der Vernehmung durch die Polizei habe er sogar angeboten, mittels Haar-Test nachzuweisen, dass er keine Drogen konsumiere. Dieser Test - mit negativen Ergebnis - wurde aber erst rund ein Jahr nach dem vermuteten Kokaingenuss gemacht. "Nach so langer Zeit lässt sich Kokain in den Haaren nicht nachweisen", urteilte Amtsgerichtsdirektor Werner von Schichau. Trotz vieler Nachfragen erinnerte sich Petra Müller genau an den Drogenkonsum. Drei Mal habe Happel so genannte Linien aus Kokain gelegt. Durch einen zusammengerollten Geldschein habe sie das Rauschgift geschnupft. Erst Monate nach dem Ende der Beziehung habe sie ihren Eltern und der Polizei davon berichtet. Sie habe damals viele Probleme gehabt und öfter Drogen konsumiert. Nach rund vierstündiger Verhandlung kamen von Schichau und seine beiden Schöffen zu dem Urteil, dass den Aussagen der jungen Frau Glauben geschenkt werden müsse: 18 Monate Haft auf Bewährung sowie regelmäßige Drogentests lautete das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Ein milderes Urteil, so der Richter, sei nicht in Frage gekommen, da sich der Angeklagte uneinsichtig gezeigt habe.

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