25 000 Euro für einen Azubi

MAINZ/BITBURG/DAUN. (red) Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet ein Darlehensprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für Unternehmen und Freiberufler mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz an.

Gefördert werden: Unternehmen/Freiberufler mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Existenzgründer/Existenzsicherer mit bis zu 250 Beschäftigten, die sich binnen der fünf Jahre vor Antragstellung selbstständig gemacht haben. Dabei weist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) darauf hin, dass auch die Übernahme bestehender Betriebe oder eine Beteiligung von mindestens 50 Prozent am Firmenkapital als "Existenzgründung" gilt. Unternehmen/Freiberufler mit bis zu 250 Beschäftigten, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Absolventen des schulischen Berufsvorbereitungsjahrs oder einer gleichwertigen Maßnahme der Berufsausbildungsförderung geschlossen haben sowie Unternehmen/Freiberufler, die mit Absolventen von Sonderschulen Ausbildungsverträge schließen. Unternehmen/Freiberufler, die einen Vertrag von mindestens einjähriger Dauer mit Auszubildenden schließen, die ihre Ausbildung in einem sich nun in der Insolvenz befindlichen Unternehmen begonnen haben und sie deshalb dort nicht fortsetzen können. Eine Förderung durch die ISB setzt voraus, dass es sich um zusätzliche Ausbildungsplätze handelt. Der Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zugrunde liegen, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der Kammer eingetragen wurde. Das Ausbildungsverhältnis muss mindestens zwei Jahre bestehen. Der Ausbildungsvertrag muss mit Auszubildenden mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen werden. Umschüler können nicht gefördert werden. Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann ein Darlehen in Höhe von 25 000 Euro - bei Existenzgründern und Existenzsicherern bis zu 40 000 Euro - gewährt werden. Das Darlehen wird ausgezahlt, ist mit zwei tilgungsfreien Jahren ausgestattet und spätestens bis Ende des Jahres 2009 zurückzuzahlen. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Die Hausbank kann bei der ISB eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen. Hierdurch erhöht sich der Zinssatz um 0,2 Prozentpunkte. Anträge sind bis zum 31. Dezember unter Verwendung des bei der ISB (Holzhofstraße 4, 55116 Mainz; Internet: www.isb.rlp.de) erhältlichen Vordrucks über die Hausbank an die ISB zu richten. Weitere Infos beim Amt für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Günter Gansen, Telefon 06561/15-4050 oder Dorothea Schönhofen, Telefon 06561/15-4090.