29-jährige Autofahrerin angeklagt

Bitburg · Bei einem Unfall im Wohngebiet im Bitburger Ostring haben im September 2014 Vater und Tochter ihr Leben verloren. Die Staatsanwaltschaft Trier erhebt nun Anklage gegen die 29-jährige Unfallverursacherin. Sie muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Bitburg. Die ganze Nachbarschaft war erschüttert. Damals, im September 2014, als mitten im Wohngebiet ein Mann und seine Tochter bei einem Unfall tödlich verletzt worden sind. Die 46-jährige Frau hatte zusammen mit ihrem Vater im Garten ihres Hauses im Ostring gearbeitet. Für Grünabfälle hatten sie einen Anhänger am Straßenrand geparkt - "vorbildlich gesichert", wie die Polizei damals feststellte.Sonne soll sie geblendet haben


Eine Autofahrerin aber bemerkte den Anhänger trotz der Warnhütchen zu spät: Es kam zum Zusammenstoß. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Hänger in den Garten geschleudert und erfasste die Frau und ihren Vater, die Bäume stutzten. Die Frau starb noch an der Unfallstelle, ihr 76-jähriger Vater erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen (der TV berichtete).
Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Trier gegen die 29-jährige Autofahrerin Anklage. Sie muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. "Ob wir im Nachgang zu einem Unfall Anklage erheben oder nicht, hängt davon ab, ob das Unfallgeschehen vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Was den tödlichen Unfall im Ostring angeht, besteht für ihn ein "hinreichender Tatverdacht". Heißt: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dieser Unfall vermeidbar gewesen wäre. Damals hatte es geheißen, dass die junge Fahrerin so stark durch die tief stehende Sonne geblendet worden sei, dass sie deshalb den Anhänger erst zu spät bemerkt hatte.
Dazu sagt Fritzen: "Unserer Ansicht nach, hätte die Fahrerin beim Eintreten der Sonnenblendung unmittelbar reagieren und eine sofortige Bremsung einleiten müssen."
Die Fahrerin selbst wurde bei dem Unfall nicht verletzt, litt aber unter einem Schock. Die tödlich verletzte 46-jährige Frau hinterlässt einen Mann und zwei Söhne. Familie, aber auch Freunde und Nachbarn wurden damals Zeugen des Dramas.
Wann die Gerichtsverhandlung ist, steht noch nicht fest. "Wir haben das noch nicht terminiert", sagt Helmut Mencher, Direktor des Bitburger Amtsgerichts. Der Rahmen für das Strafmaß erstreckt sich laut Oberstaatsanwalt Fritzen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis: "Was wir als Staatsanwaltschaft fordern werden, wird erst in der Hauptverhandlung entschieden."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort