Gerichtsverhandlung Nach tödlichem Unglück: Strafe für Angeklagten
Prüm · Nach dem Unglück bei Irrhausen bringen auch zwei Gutachten keine Klarheit über die Unfallursache. Das Prümer Amtsgericht verurteilt den Angeklagten zu 90 Tagessätzen. Die Hinterbliebenen und der Unfallverursacher leiden bis heute an den Folgen.
Warum der heute 29-jährige Angeklagte aus der VG Arzfeld Ende Juli 2020 mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geriet und frontal gegen ein anderes Fahrzeug stieß, konnte auch bei der Verhandlung vor dem Prümer Amtsgericht nicht geklärt werden. Die Folgen waren schrecklich. Bei der Kollision starb der Fahrer des anderen Wagens aufgrund seiner Verletzungen noch an der Unfallstelle. Der Angeklagte fuhr an diesem Tag vormittags auf der B 410 von Arzfeld zu einem Geschäftstermin in Richtung Irrhausen. In einer lang gezogenen Linkskurve geriet er auf den anderen Fahrstreifen stieß frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.